ALG II - als Selbstständiger und Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Guten Tag,

    Seit knapp einem Jahr erhalte ich Hartz 4, da ich wegen einer längeren Erkrankung nicht arbeiten konnte. Inzwischen geht es mir besser, weshalb ich wieder zurück in die Selbstständigkeit möchte. Allerdings habe ich derzeit noch kein Kundennetzwerk und werde wahrscheinlich erst ein paar Monate brauchen, um wieder davon leben zu können. Deswegen möchte ich in der Zeit weiterhin Hartz 4 empfangen. Mein Problem: Mir ist nicht ganz klar, wie viel von dem verdienten Geld ich behalten darf. Ich weiß, dass 100 Euro frei sind und ich bei 100 - 1000 Euro 20 % und bei 1000 - 1200 Euro 10 % behalten darf. Wie sieht es aber aus, wenn ich mehr als 1200 verdiene? Darf ich von 1200 aufwärts alles behalten? Nicht dass ich 2000 - 3000 Euro verdiene und am Ende kriegt das alles noch das Amt...

    Schon mal danke im Voraus für eine Antwort :)

    Beste Grüße und frohe Feiertage,

    Stefan

  • Leistungsberechtigte dürfen ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit grundsätzlich komplett "behalten", das Jobcenter bekommt vom Erwerbseinkommen keinen Cent; es verringert sich lediglich unter Beachtung der Absetzbeträge nach § 11b SGB II der Leistungsanspruch. Das gilt auch für Selbständige.

    Leistungsanspruch besteht solange u.a. Hilfebedürftigkeit besteht (§ 9 SGB II), also der Lebensbedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Auch das gilt für Selbständige.

    Übrigens musst du dir bei ein Einkommen von 2.000 bis 3.000 Euro keine Gedanken um das Jobcenter machen. In dem Fall besteht mit Sicherheit keine Hilfebedürftigkeit und damit kein Leistungsanspruch mehr.

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