Unterhalt für Kinder bei Scheidung - Noch Ehemann erhält ALG II

  • Hallo zusammen,

    ich werde mich nächstes Jahr scheiden lassen. Aktuell bekommt mein Noch Ehemann Harzt IV und es wird sich wohl auch nicht ändern.

    Ich habe die Chance 2020 neu anzufangen mit Job und neuem Partner.

    Was muss jetzt bei einer Scheidung beachtet werden? Was passiert mit dem Unterhalt für unsere beiden Kinder?

    DAnke und VG und frohe Weihnachten

  • Hallo,

    ich verstehe deine Frage nicht, zumal auch Angaben fehlen.

    Wohnt ihr noch zusammen?

    Wer zahlt aktuell Unterhalt für was?

    Was machst du zur Zeit?

  • ich werde mich nächstes Jahr scheiden lassen. Aktuell bekommt mein Noch Ehemann Harzt IV und es wird sich wohl auch nicht ändern.

    Was muss jetzt bei einer Scheidung beachtet werden? Was passiert mit dem Unterhalt für unsere beiden Kinder?

    Hallo Steffilein,

    wenn dein Ex Hart IV bezieht kommt für euch evtl Prozesskostenhilfe in Betracht. Habt ihr bzw du dich da mal schlau gemacht?

    Wenn Ihr knapp bei Kasse seid, würde ich in jedem Fall darauf achten, die Kosten für die Scheidung gering zu halten. Das geht z.B. durch Online oder einvernehmliche Scheidung.

    Unterhalt muss der zahlen, bei dem die Kinder nicht wohnen. Lasst euch anwaltlich beraten oder trefft unter euch eine Regelung, die gut für eure Kinder ist.

    Alles Gute für die Scheidung.

  • Hallo!

    Gerne erneut die Fragen von @bass386 :

    Hallo,

    ich verstehe deine Frage nicht, zumal auch Angaben fehlen.

    Wohnt ihr noch zusammen?

    Wer zahlt aktuell Unterhalt für was?

    Was machst du zur Zeit?

    Der Themenersteller mag bitte auf die Fragen antworten. Zusätzlich der Hinweis,

    dass wir ein ALG II Forum sind und uns vorrangig dieser Probleme annehmen.

    Gruß

  • Danke für die Antworten.

    Wir wohnen noch zusammen und ich mache mich gerade schlau wegen dem Trennungsjahr.

    Man sagt man solle in zwei unterschiedlichen Wohnungen leben, aber es könnte auch schon ausreichend sein, wenn man getrennte Schlafzimmer hat.

    Wie soll das in einer 2 Zimmerwohnung gehen frage ich mich da.

    Ich war bis vor kurzem auf 450 basis angestellt und plane jetzt die Selbstständigkeit. Ich verstehe schon dass das hier ein ALG Forum ist, aber ich habe da von dem Thema nicht so viel Ahnung und will nicht alles glauben, was mein Noch-Mann sagt.

    Die Scheidung soll so billig wie möglich sein. Reicht es wenn nur ein Anwalt da ist oder muss ich mir auch einen nehmen?

    Hat jemand Erfahrung mit Kostenzuschuss bei Hartz IV? Oder gibt es eine Tabelle wie teuer das wird?

    Danke

  • Man sagt man solle in zwei unterschiedlichen Wohnungen leben, aber es könnte auch schon ausreichend sein, wenn man getrennte Schlafzimmer hat.

    Wie soll das in einer 2 Zimmerwohnung gehen frage ich mich da.

    Die Scheidung soll so billig wie möglich sein. Reicht es wenn nur ein Anwalt da ist oder muss ich mir auch einen nehmen?

    Hat jemand Erfahrung mit Kostenzuschuss bei Hartz IV? Oder gibt es eine Tabelle wie teuer das wird?

    Hallo nochmal. Beim Trennungsjahr gilt immer die Regel, getrennt von "Tisch und Bett" zu leben, gemäß § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuches. In einer Zwei-Zimmer-Wohnung ist das sicherlich sehr schwierig xxxxxxy. xxxxxxxxxxxx

    Ja, es kann genügen, nur einen Anwalt für die Scheidung zu beauftragen. Das geht aber nur, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt, d.h. der eine Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen (hier herrscht Anwaltszwang! für denjenigen, der den Scheidungsantrag einreicht) vor Gericht zustimmt und die Scheidung sodann vollzogen werden kann. So spart man hinsichtlich der Anwaltskosten 50%.

    Prozesskostenhilfe kannst du als Bezieherin von ALG II bekommen. Prozesskostenhilfe erhält laut Gesetz derjenige, der ein Ehescheidungsverfahren führen muss, und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann. Weiterhin muss das Ehescheidungsverfahren nach der Einschätzung des Gerichtes Aussicht auf Erfolg haben. Dafür ist es dann wichtig, das Trennungsjahr nachweisen zu können.

    Ich hoffe mal, dass dir meine Antworten ein wenig weiterhelfen. Ich bin zwar nur ein "Hobby-Jurist" aber versuche gerade ALG II-Bezieher ein wenig zu unterstützen. Daher alles Gute für dich!!

  • Hallo!

    "Hobby-Jurist" - Bitte diese Bezeichnung beachten!

    Was im BGB § 1567 BGB so schön geschrieben wird, funktioniert leider im

    SGB II nicht. Solange keine eigene Wohnung vorhanden ist, wird das Jobcenter

    immer eine Bedarfsgemeinschaft vermuten.

    Wie soll das in einer 2 Zimmerwohnung gehen frage ich mich da.

    Es geht nicht und suche dir eine Wohnung, oder ziehe schnellstmöglich zu deinem

    neuen Partner. Die Behauptung, du willst dich scheiden lassen, reicht dem

    Jobcenter nicht.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!