ALG II Bearfsgemeinschaft - Tochter U25 will ausziehen und Fragen

  • Hallo,

    Meine Tochter wird am 27.01 endlich 18 Jahre alt. Sie will dann bei meinen Freunden einziehen. Sie geht noch bis zum Sommer zur Schule.

    Wenn ich sie bei mir abmelde und meine freunde sie anmelden was steht ihr dann noch zu? Ausser ihr Kindergeld? Müssen mwine Freunde dann für sie aufkommen? Ist soe weiterhin über mich versichert?

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Deine Angaben sind unzureichend, um dir zu helfen. Es fehlen

    Angaben zu deiner eigenen Situation.

    Bekommst du ALG II?

    Arbeitest du Vollzeit, oder ALG II Aufstockung?

    Es besteht bei U25 Unterhaltspflicht der Eltern, falls diese leistungsfähig sind. U25 kann auch

    nicht einfach auszoiehen, falls eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II besteht.

    Kindergeld steht den Eltern zu, nicht dem Kind und wird bei ALG II auch den Eltern angerechnet,

    zunächst soweit.

    Gruß

  • Hallo,

    Mir fällt das ganze nicht leicht als mama ...

    Ich benomme AlG 2 .. bin alleinerziehen und seid 31.12.19 nicht mehr am Arbeiten. War aber generell nur ein Mini Mini Job wo ich 120€ verdient habe ..

    Sie ist mit in meiner Bedarfsgemeinschaft und bekommt ab Februar auch kein UVG mehr.

    Lg

  • Hallo!

    Das muss näher betrachtet werden, denn sie darf nicht einfach ausziehen bei U25.

    Für U25 gelten strengere Regelungen. Das Kindergeld wird dir angerechnet auf

    ALG II. Kann auch zu Problemen wegen der KDU führen, weil plötzlich unangemessen.

    Bitte etwas Geduld, es kommen später noch Antworten.

    Gruß

  • So,

    Ich habe mich erstmal wieder etwas beruhigt und versuche im Vorfeld alles aufzulisten was mir einfällt.

    Wir wohnen auf 83qm mit im moment 4 Personen. Aktuell bin ich in der 15. Woche Schwanger also auch mit ihren Auszug wäre die KDU ok da wir mit 4 personen mehr anspruch schon haben.

    Ihr Kindergeld wird mir natürlich angerechnet, wie es wäre wenn sie Auszieht weis ich nicht , müsste ihr dann doch zustehen? Wenn alles klappt macht sie im August ne Ausbildung und dann würde ihr ja weiterhin Kindergeld zustehen.

    Unterhaltsansprüche gegen ihren Vater sind zweckslos er ist in seinen Selbsterhalt schon seid 17 Jahren.

    UVG läuft ja nun eh aus. Gründe für ihren auszug sind nicht in meinen Augen schwerwiegend.. wir streiten und haben Meinungsverschiedenheiten. Unsere Wohnung ist generell zu kleine mit 3 1/2 Zimmer und ich suche schon die ganze Zeit nach einer grösseren aber bei 640 Bruttokaltmiete findet man hier nur 3 1/2 oder 4 1/2 auf 70qm mit weiteren Kindern 12 Jahre, 2 Jahre und im Sommer das Baby sind 70qm extrem klein ...

    Meine Freunde leben ne Strasse weiter im EFH in einer Partnerschaft mit Kleinkind und im Bezug zu mir da er Selbststädig ist mit mehr Geld. Ich denke das sind auch mit unter Gründe ... Sie redet aber nicht wirklich ...

    Sie ist bei mir in der Familien Versicherung ... und wie gesagt die Freunde würden sie aufnehmen 😭

    Lg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!