Neuregelung der ALG II Sanktion und Fragen

  • Hallo zusammen, ich höre von einem Freund dass die Neuregelung der Sanktionen (keine 100% Sanktionierung mehr) angeblich ein Witz ist. Er behauptet dass die ARGE das ganz einfach umgeht indem sie bei Verstössen nicht mehr sanktioniert sondern grundsätzlich die Genhmigung auf ALG II prüft, d.h. man sagt einfach dass einem der Bedarfssatz nicht mehr zustaht. Man wird also generell abgelehnt. Tatsächlich bekam ich zuletzt einen Brief von dee ARGE, ich war mit der Beibringung einer Unterlagen etwas etwas verspätet. Mir wurde also nicht mit einer Sanktionierung gedroht sondern die Sachbearbeitrin meinete sie würde jetzt die Entziehung meines ALG II Satzes prüfen. Also können sie einem doch alles streichen oder was meint Ihr.

    Danke

    Thomas Kalak

  • ... ich höre von einem Freund dass die Neuregelung der Sanktionen (keine 100% Sanktionierung mehr) angeblich ein Witz ist.

    Kurz und knackig: Das ist Unsinn!

    Sanktionen gem. § 31a SGB II (nur darüber hatte das Gericht zu entscheiden) haben nichts mit den Folgen fehlender Mitwirkung zu tun. Die Folgen fehlender Mitwirkung (§ 66 SGB I) waren nicht Gegenstand der Entscheidung des BVerfG vom 05.11.2019.

  • Kurz und knackig: Das ist Unsinn!

    Sanktionen gem. § 31a SGB II (nur darüber hatte das Gericht zu entscheiden) haben nichts mit den Folgen fehlender Mitwirkung zu tun. Die Folgen fehlender Mitwirkung (§ 66 SGB I) waren nicht Gegenstand der Entscheidung des BVerfG vom 05.11.2019.

    Ja. Es ging glaube ich darum wenn man einen Job nicht annimmt oder? Und wie ist das da? Können die statt der Sanktionierung nicht einfach sagen dass sie "in dem Sinne" nicht sanktionieren sondern einen nicht für ALG II zulassen?

    Danke

    K

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Bitte präzise erklären, um was es letztendlich geht.

    Hast du einen Job nicht angenommen?

    Hast du ein Dokument nicht eingereicht?

    Bitte was genau ist Dein Problem?

    Gruß

  • Ja. ich möchte eigentich nur wisssen ob die ARGE, wenn man einen Job nicht annimmt, die Sanktionierung (die ja nicht mehr voll wirksam ist) umgehen kann? Z.B. indem sie einen einfach generell als ALGII Berechtigten ablehnen. Ich war überrascht dass in meinem Brief nichts von Sanktionen stand sondern gleich mit der Entziehung gedroht wurde.

    Danke

    K.

    Bitte keine Vollzitate!

  • Hallo!

    Ich war überrascht dass in meinem Brief nichts von Sanktionen stand sondern gleich mit der Entziehung gedroht wurde.

    Bitte das Schreiben ausreichend anonymisiert als PDF über Dateianhänge

    des Forum hochladen. Ich würde mir das Schreiben gerne ansehen.

    Gruß

  • Ich möchte eigentich nur wisssen ob die ARGE, wenn man einen Job nicht annimmt, die Sanktionierung (die ja nicht mehr voll wirksam ist) umgehen kann? Z.B. indem sie einen einfach generell als ALGII Berechtigten ablehnen.

    Danke

    K.

  • ich habe keinen Job abgelehnt und in dem Brief ging es um was anderes. Ich möchte nur wisssen ob die ARGE, wenn man einen Job nicht annimmt, die Sanktionierung (die ja nicht mehr voll wirksam ist) umgehen kann? Z.B. indem sie einen einfach generell als ALGII Berechtigten ablehnen.Danke K.

    2 Mal editiert, zuletzt von kalakke (7. Januar 2020 um 01:43)

  • Ja, Danke. Damit komme ich leider überhaupt nicht klar. Ich verstehe das nicht. Meine Frage ist doch eigentlich ganz einfach, kann niemand darauf eine Antwort geben? Ich gehe eigentlich nicht ins Forum wenn ich einfach nur das SGB lesen brauche. Ich komme mit diesen Regeln und Paragraphen nicht klar.

    Danke

    Bitte keine Vollzitat!

  • Hallo!

    Ich gehe eigentlich nicht ins Forum wenn ich einfach nur das SGB lesen brauche.

    Genau das wäre notwendig, im SGB nachzulesen und hier den Hinweisen zu folgen.

    Entweder greifen die Neuregelungen der ALG II Sanktion, oder es greift aus dem SGB:

    Damit ist das Thema ausreichend beantwortet. Falls weiterhin Unklarheiten bestehen,

    bitte vor Ort eine Beratungsstelle aufsuchen:

    Beratungsstellen - Tacheles-Sozialhilfe.de

    Gruß

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