Zusammenziehen mit Partnerin ALG II - Erwerbstätig und Fragen

  • Vorweg:

    Sie hat beim Jobcenter angerufen, aber keine genauen Informationen erhalten.

    - Die Kaltmiete darf 440 Euro nicht überschreiten

    - Die anteilige Miete wird durch mein Einkommen ermittelt (?)

    - Heizkosten werden übernommen

    - Nebenkosten werden angeblich nicht übernommen

    Fall:

    Wir möchten gerne zusammenziehen und die Kosten 50:50 teilen. Weiß vielleicht jemand, ob Nebenkosten zur Hälfte übernommen werden. Da ich erwerbstätig bin, würde ich gerne genau wissen, was ihr zu unserer Situation zusteht.

    Habe bisher keine klaren Infos gefunden, die uns beide betreffen. Nicht einmal die am Telefon wusste es genau. Morgen gehen wir zum Jobcenter.

  • Hallo,

    was ist denn deine Frage?

    In einer Partnerschaft bildet man spätestens nach einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft, oftmals auch früher. D.h. du wirst dein Einkommen offen legen müssen und ggf. musst du sie finanziell unterstützen, wenn z.B. dein Verdienst zu hoch ist. Ob ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werdet, wird euch aber nur der Sachbearbeiter sagen können. Die Telefon Hotline der Bundesagentur braucht man nicht anzurufen, dort bekommt man selten eine brauchbare Info.

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