Hallo zusammen, durch Google bin ich hier her gestoßen und hoffe ich finde hier im Forum Antworten.
Ich erkläre mal kurz worum es geht......
Mein Mann befindet sich seit August 2017 in haft und seit Dezember 2019 im Offenen Vollzug er darf Samstags und Sonntags Heim zwar noch nicht über Nacht, aber von morgens bis Abends dann muss er wieder im offenen Vollzug sein. Ich beziehe Hartz4 mein Mann bekommt keine Leistungen seit er in haft ist das versteh ich, nun kam mir zu Ohren das ich eine Temporäre bedarfsgemeinschaft beantragen kann, ich wusste echt nicht was das ist und das es das überhaupt gibt, hab es gegoogelt aber es kommt immer was von getrennt lebenden Eltern mit Kindern. Jetzt meine Frage, da die Verpflegung die ich für meinen Mann am Wochenende habe, nicht in meinem Regelsatz inbegriffen ist gilt da die temporäre bedarfsgemeinschaft auch ? Würde mich über antworten freuen.....
Lg Schnecki