Nebenkostenabrechnung - Betriebskostenabrechnung nachfordern und Fragen

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe eine Frage. Ich soll die Betriebskostenabrechnung von 2017/2018 nachreichen, aber der Vermieter mir keine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum zugesendet. Da ich davor immer Nachzahlungen hatte, habe ich die für 2017/2018 auch verjähren lassen und keine Betriebskostenabrechnung angefordert. Was mache ich nun? Wie erkläre ich das dem JC? Ich freue mich auf Eure Ratschläge. LG

  • Hallo,

    hättest du eine Nachzahlung leisten müssen, hätte der Vermieter dir diese mit Sicherheit schon zugeschickt. Wenn es für den Zeitraum eine Nachzahlung geben sollte, könnte der Vermieter dir diese auch immer noch zukommen lassen, da es noch nicht verjährt ist. Ich verstehe auch nicht, warum man diese nicht anfordert und anreicht, gerade wenn es immer Nachzahlungen gegeben hat. Diese werden ja vom Jobcenter übernommen, sofern die Wohnung angemessen ist.

    Im Schlimmsten Fall würden deine Leistungen wegen fehlender Mitwirkung eingestellt und der Vermieter direkt angeschrieben werden.

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