Hallo und guten Morgen
Da dies mein erster Beitrag ist, weiß ich jetzt auch nicht genau ob ich ihn hier richtig eingestellt habe. Falls Nein dann bitte entsprechend verschieben... Danke.
Nun zu meiner Frage: Hierzu muss ich ein wenig ausholen. Aufgrund der Manipulation eines Mitbewohners im Haus bekam ich vor zwei Jahren eine Stromnachzahlung von ca. 2500 Euro. Ich hatte damals Strafanzeige gegen die Person gestellt, Diese wurde aber eingestellt, da man dem Herrn keine Schuld beweisen konnte. Aufgrund dieses Umstandes musste ich beim Jobcenter ein Darlehen über genannte Summe aufnehmen und in der Folge wurde dann der monatliche Abschlag an den Energieversorger vom Jobcenter überwiesen. Aufgrund dieses Vorfalls wurde mein monatlicher Abschlag entsprechend auf über das Doppelte angehoben und ich bekam nun ein ganzes Jahr lang diesen Betrag abgezogen, da er ja vom Jobcenter überwiesen wurde. Mit der jetzigen Jahresabrechnung wurde natürlich logischer weise mein Abschlag wieder auf das normale Niveau angepasst und ich soll eine Rückzahlung von 755 Euro erhalten. Weiß jetzt Jemand ob dieser Betrag dann auch an das Jobcenter rücküberwiesen wird und das Jobcenter dieses Geld dann aufgrund des Darlehens einbehalten darf? Falls ja, wäre ich ja dann schon mehr als doppelt bestraft für einen Umstand, den ich gar nicht verschuldet habe.
Schon mal vielen Dank im Voraus...
Gruß Gerry