Servus erstmal !
Ich habe heute eine fristlose (§543), sowie fristgerechte Kündigung meines Wohnverhältnisses im Briefkasten gehabt, in der auch erklärt wird, dass kein Interesse an einer Fortführung nach §545, oder so ähnlich, besteht.
Die Kündigung wurde ausgesprochen, da die Mieten für Dezember und Januar nicht gezahlt wurden. Ich habe bis Ende Oktober gearbeitet, mich dann direkt beim Jobcenter gemeldet, habe allerdings bisher seitdem noch keine Leistungen bekommen, da ich noch die Kontoauszüge für Dezember abgeben muss, die ich nicht ausdrucken konnte, da ich aktuell kein Zugang zu meinem Online-Banking habe, da ich gerade kein Handy habe und den Login nicht bestätigen kann... wie auch immer...
Die 2 überfälligen Mieten wurden jetzt von einem Verwandten überwiesen, womit, wenn ich richtig gelesen habe, die fristlose Kündigung abgewandt wurde, aber wie sieht es denn mit der fristgerechten Kündigung aus ? Ich wohne in FFM und habe eine Sozialwohnung und die Wahrscheinlichkeit, dass ich hier eine neue Wohnung, zu angemessenen Konditionen finde, ist, sagen wir mal, nicht extrem hoch... Kann auch eine ordentliche Kündigung abgewandt werden ?!
Und falls das hier das falsche Unterforum ist - sorry !