Fehlende Kontoauszüge - ALG II - Wohnung gekündigt und Fragen

  • Servus erstmal !

    Ich habe heute eine fristlose (§543), sowie fristgerechte Kündigung meines Wohnverhältnisses im Briefkasten gehabt, in der auch erklärt wird, dass kein Interesse an einer Fortführung nach §545, oder so ähnlich, besteht.

    Die Kündigung wurde ausgesprochen, da die Mieten für Dezember und Januar nicht gezahlt wurden. Ich habe bis Ende Oktober gearbeitet, mich dann direkt beim Jobcenter gemeldet, habe allerdings bisher seitdem noch keine Leistungen bekommen, da ich noch die Kontoauszüge für Dezember abgeben muss, die ich nicht ausdrucken konnte, da ich aktuell kein Zugang zu meinem Online-Banking habe, da ich gerade kein Handy habe und den Login nicht bestätigen kann... wie auch immer...

    Die 2 überfälligen Mieten wurden jetzt von einem Verwandten überwiesen, womit, wenn ich richtig gelesen habe, die fristlose Kündigung abgewandt wurde, aber wie sieht es denn mit der fristgerechten Kündigung aus ? Ich wohne in FFM und habe eine Sozialwohnung und die Wahrscheinlichkeit, dass ich hier eine neue Wohnung, zu angemessenen Konditionen finde, ist, sagen wir mal, nicht extrem hoch... Kann auch eine ordentliche Kündigung abgewandt werden ?!

    Und falls das hier das falsche Unterforum ist - sorry !

  • Hallo,

    die Frage ob die ordentliche Kündigung abgewandt und zurückgenommen werden kann, wird dir hier nicht beantwortet werden können, denn das betrifft nicht das ALG II, sondern das Mietrecht. Ist der Vermieter der Wohnung die Stadt oder ein sozialer Träger wie z.B. die Kirche etc.?

    Die Kontoauszüge könnte man auch in der Filiale vor Ort ausdrucken oder sich per Post zukommen lassen.

  • Die Kontoauszüge könnte man auch in der Filiale vor Ort ausdrucken oder sich per Post zukommen lassen.

    Wenn man Online Banking macht, und eingestellt hat, dass man die Auszüge eben "Online" haben möchte, ist ein Ausdrucken in der Filiale nicht mehr möglich ...(zumindest bei meiner Commerzbank)

    Könnte mir aber vorstellen, dass das anderer Banken ähnlich handhaben.

  • Hallo!

    Wenn man Online Banking macht, und eingestellt hat, dass man die Auszüge eben "Online" haben möchte, ist ein Ausdrucken in der Filiale nicht mehr möglich ...(zumindest bei meiner Commerzbank)

    Dann geht man zu seiner Bank, schildert denen die Situation und lässt sich die

    Kontoauszüge vor Ort ausdrucken.

    Könnte mir aber vorstellen, dass das anderer Banken ähnlich handhaben.

    Sie verweigern bei Schilderung einer Problematik nicht die Herausgabe von

    Kontoauszüge. Dir war bei Antragstellung bekannt, dass Kontoauszüge für

    3 - 6 Monate benötigt werden.

    Ich habe bis Ende Oktober gearbeitet, mich dann direkt beim Jobcenter gemeldet, habe allerdings bisher seitdem noch keine Leistungen bekommen, da ich noch die Kontoauszüge für Dezember abgeben muss

    Hätte längst erledigt werden müssen und deine Erklärungen dazu sind nicht

    nachvollziehbar.

    Gruß

  • Dann geht man zu seiner Bank, schildert denen die Situation und lässt sich die

    Kontoauszüge vor Ort ausdrucken.

    Tja... wie schon geschrieben DAS funktioniert nicht ,zumindest nicht bei der Commerzbank. Ich hatte ein ähnliches Problem, da mein Drucker kaputt ging. Sobald man im Onlinebanking angegeben hat, dass man die Auszüge NUR noch Online haben möchte, haben die in der Filiale keinen Zugriff mehr darauf. Da geht es auch nicht ums verweigern, es geht schlicht nicht (zumindest bei mir war das so )

    Sicher , die sind IM Onlinebanking alle gespeichert, aber wenn man da (aus welchen Gründen nun auch immer ) nicht rankommt .....fie

  • Hallo!

    ;) Dann möchtest du sicher auf ALG II Leistungen in Gänze verzichten. Entweder setzt du

    dich bei deiner Bank durch, lasse das sofort wieder umstellen, oder du bekommst auch

    kein ALG II. Suche dir was aus!

    habe allerdings bisher seitdem noch keine Leistungen bekommen, da ich noch die Kontoauszüge für Dezember abgeben muss,

    Wirst du auch weiterhin nicht bekommen, wenn du die Kontoauszüge für die

    Bedürftigkeitsprüfung nicht einreichst. Der kaputte Drucker und Online-Banking

    für das Jobcenter kein Argument.

    Die 2 überfälligen Mieten wurden jetzt von einem Verwandten überwiesen, womit, wenn ich richtig gelesen habe, die fristlose Kündigung abgewandt wurde, aber wie sieht es denn mit der fristgerechten Kündigung aus ?

    Zu dieser Problematik folgende Information:

    Eine Zahlung rückständiger Mieten innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB führt nur zur Unwirksamkeit einer auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützten außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, wobei sämtliche Rückstände ausgeglichen werden müssen. Hingegen bleibt eine auf den zum Kündigungszeitpunkt bestehenden Verzug zugleich gestützte ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB von der Schonfristregelung unberührt.

    Durch die Nachzahlung der Mietschulden ist zwar die fristlose, aber nicht die ordentliche Kündigung unwirksam geworden.

    Falls du nicht irgendwann obdachlos werden möchtest, wird es höchste Zeit für Aktivität.

    Wende dich an deinen Vermieter, gehe mit der Kündigung zum Jobcenter und sehe zu,

    dass die Kontoauszüge vorgelegt werden können.

    in der auch erklärt wird, dass kein Interesse an einer Fortführung nach §545, oder so ähnlich, besteht.

    Auch nicht so ähnlich - § 545 BGB - Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses - ist

    eigentlich nicht möglich, sondern eher § 573 BGB - Ordentliche Kündigung des Vermieters.

    Demnach hättest du Beides bekommen, sofern die Kündigung rechtswirksam ist und keine

    Formfehler enthält.

    Gruß

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