ALG II Antrag nach Zuzug von Kind komplett - Keine Bewilligung und Fragen

  • Hi,

    nach beinahe 10 Jahren in Argentinien, ist mein Sohn wieder zugezogen, allerdings ist er kein

    Unbekannter beim Jobcenter , da er bereits hier in meiner BG war (bis 2009). Am 28.12.19,

    kam er dann wieder zu mir, da sein Vater ihn zurückgelassen hat u.keiner weiss, wo er sich

    aufhält. Mein Sohn hat die deutsche Staatsangeh.,der Vater nicht, aber da ich ledig bin, liegt

    das alleinige Sorgerecht bei mir.

    Am 03.01.20 erfolgte dann die polizeiliche Meldung u.am 06.01.20 ist es beim JC aufgenommen

    u.mir gesagt worden, was ich einreichen müsse. Dies habe ich dann am 09.01.20 getan,

    zusammen mit einem Anschreiben, in dem ich kurz die Gründe für den Zuzug nannte, so wie

    die Infos der letzten Adresse, daß er bereits in meiner BG war, wann ich am 06.01.20

    den Antrag auf Kindergeld eingereicht und bereits einen Termin am 09.01.20, um

    eine geeignete Schulform zu besprechen.

    Da er mangels Deutschkenntnissen erstmal in eine Integrationsklasse besuchen wird, dann

    habe ich die Anlagen aufgelistet, die ich in Kopie beigelegt hatte (Ausweis, Geburtsurkunde,

    sowie Meldebestätigung jeweils in Kopie). Zusätzlich habe ich einen Antrag auf Erstausstattung

    f.Kinderzimmer gestellt, gebeten, meinen Sohn bei der KK anzumelden u. alles zusammen

    persönlich beim JC abgegeben.

    Am 13.01.2o erhielt ich eine Aufforderung zur Mitwirkung , bis um 26.01.20 genau die Papiere

    einzureichen, ich schon am 09.01.abgegeben hatte, sprich obengenannte Kopien. Ich sollte Stellung

    dazu nehmen, in welchem Verhältnis ich zu Angelo stehe. Wenn es mein Sohn sein, dann solle ich

    dieses beweisen.

    Sollte ich keine, oder verspätet Stellung nehmen, drohte man mir Sanktionen an. Desweiteren sollte

    ich die 4 beigelegten Anlagen ausfüllen (KV, HG, EK, WE) welche allerdings nicht beilagen. Ich habe

    mir diese dann selber besorgt u. ausgefüllt, sowie die geforderten Unterlagen abermals

    zusammengetragen.

    Auch Stellung genommen, daß es sich um meinen Sohn handle u. der Beweis sei die Geburtsurkunde.

    Das Ganze habe ich dann abermals am 14.01.20 eingereicht, zusammen mit dem Antrag f.

    Leistungen für Bildung u.Teilhabe. Seit dem 14.01.20 besucht mein Sohn auch die Schule. Ich erklärte

    dort meine Lage, womit man sich zu Beginn auch zufrieden gab.

    Am 15.01.20 rief mich jedoch die Schule an u. man forderte, dass ich mir zumindest die Nr. für s Kind

    geben ließe. Damit sie einen kleinen Hinweis vom JC haben, daß er zumindest schon im System

    zu finden sei, ansonsten müsse man ihn leider wieder ausschulen, da es keine Gewährleistung gäbe.

    Gleich am 16.01.20 bin ich zum JC u. habe dort erklärt, was los sei. Man sagte mir, es wäre noch nicht

    entschieden worden, da ich zuerst meiner Mitwirkungspflicht nachkommen müsse. Ich hab gesagt, daß i

    ich das bereits abgegeben habe. Man versicherte mir, daß es diesmal angekommen u. auch komplett sei.

    Jedoch sei ein weiterer Brief auf dem Weg zu mir, dessen Inhalt ich Folge zu leisten hätte.

    Zwar ginge es um einen Antrag auf Kindergeld, den ich stellen müsse, bevor ich Leistungen nach ALG II

    bekäme. Das habe ich am 06.01. getan u. dies auch längst mitgeteilt, aber ich habe noch keine Antwort.

    Dann habe ich bei der Familienkasse angerufen, wo man mir auch den Antragseingang bestätigte u.

    das schon am 08.01.. Jedoch verweigerte man mir eine Eingangsbestätigung, da man diese dort nie

    bekäme. Auch mein Sozialarbeiter hat angefragt u. erhielt die gleiche Antwort.

    Am 17.01. kam dann auch der Brief vom JC, mit einer erneuten Aufforderung zur Mitwirkung (siehe Anhang),

    obwohl bekannt sein müsste, daß man diese nicht bekommt. Des weiteren kann ich nicht rumraten,

    ab wann ich denn Kindergeld bekomme. Denn das wäre geraten u. mit meiner Unterschrift sage ich zu, daß

    alles den Tatsachen entspricht, was ich angegeben habe u. es tut es nicht, wenn ich mir was ausdenke.

    Ich habe gar keine Möglichkeit dieser Aufforderung nachzukommen, zumal er lange gestellt ist. Auch wurde

    es zuvor nicht gefordert, als die andern Dinge aufgelistet wurden, die ich nachweisen sollte. Ich weiss wirklich

    nicht mehr weiter. Von den Geldern aus dem Bildungspaket, noch für die Erstausstattung , habe ich

    weder eine Zu, noch eine Absage und bei der KV ist keine Meldung eingegangen, obwohl ich es erbeten habe.

    Mein Sohn läuft ohne KV rum, wir haben kein Geld zum Leben u. Möbel haben wir auch nicht für ihn.

    Hat jemand Ahnung, wie eine einstweilige Verfügung von statten geht u.ob uns das evt.etwas bringen

    würde. Ich bin mit meinem Latein am Ende.

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