ALG II als Untermieter und Fragen

  • Wünsche allen einen schönen guten Abend,

    Ich habe mal eine Frage.

    Ich muss umziehen, die Deckungszusage für die Kosten, Miete, Betriebskosten, Kaution habe ich.

    Mein Vater hat sich bereit erklärt eine Bürgschaft zu unterschreiben.

    Jetzt wollen die Vermieter aber das mein Vater die Wohnung anmietet. Wie wir das regeln, ggf mit Untermiete, ist denen egal.

    So jetzt meine Frage, würde es einen Unterschied machen wer der Vermieter ist?

    Ginge es das mein Vater (als Vermieter) mit mir (als Mieter) einen ganz normalen Mietvertrag macht und mir die Wohnung mit den gleichen Kosten vermietet? Würde das für das Jobcenter einen Unterschied machen?


    Danke euch schon mal im vorraus:S

  • Hallo,

    ich verstehe den Vermieter nicht so ganz, denn das Jobcenter könnte das ALG II auch direkt an den Vermieter zahlen.

    Theoretisch kann man eine Wohnung zum selben Preis untervermieten, allerdings dürften hier einige Fragen des Jobcenters auf dich zukommen. Daher bitte vorher mit dem Sachbearbeiter sprechen.

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