ALG II - genehmigte Ortsabwesenheit - Hausbesuch vom Jobcenter

  • Hallo,

    das Jobcenter war vor wenigen Monaten bei mir Zuhause (angekündigter Besuch) und nun kündigt das Jobcenter sich erneut zu einem Hausbesuch an.

    Zur Feststellung des tatsächlichen Aufenthalts.

    Ich wohne dort, bin täglich Zuhause, aber ich habe gefühlt 1 von 5 Termine vom Jobcenter nur wahrgenommen. Aber die haben doch beim letzten mal gesehen das ich dort wirklich lebe. Ich möchte die fremden Menschen nicht erneut bei mir wieder in die Wohnung lassen.

    Wie kann ich dagegen vorgehen?


    Anmerkung: Ich hatte eine Ortsabwesenheit (Urlaub) genehmigt bekommen. Habe mich seitdem nicht mehr zurückgemeldet und die Termine nicht wahrgenommen. Trotzdem bin ich zuhause ich will nur meine Ruhe

    Beiträge zusammengefügt, bitte Editor nutzen!

  • Hallo,

    dann muss du aber auch damit leben, dass du sanktioniert wirst und dir die Zeit bis zur Rückmeldung aus deiner Ortsabwesenheit nicht gezahlt wird.

  • Hallo!

    Mehr wie 30% Sanktion können einem ja nicht mehr Drohnen richtig?

    Irrtum, die Leistungen können eingestellt werden, bis du deinen Mitwirkungspflichten

    nachkommst. Ist noch nicht Alles, denn § 63 SGB II - Bußgeldvorschriften hätten

    wir da auch noch.

    Vielleicht kann ich mich ja an der Haustür zueückmelden ohne jemanden rein zu lassen?

    Umgehend beim Jobcenter persönlich zurückmelden. Eine unerlaubte Ortsabwesen­heit führt

    zum Wegfall und ggf. zur Rückforderung der Leistung. Das wäre dann plus Sanktion wegen

    Verstoß gegen Meldepflichten. Da ja Termine ohne wichtigen Grund versäumt wurden.

    Gruß

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