Kaminofen stillgelegt

  • Hallo,


    Ich habe eine Frage zur Stilllegung von Kaminöfen im Eigenheim.


    Ich habe eine Nachbarin die vom Jobcenter Geld bekommt. Sie lebt im Osten ist über 60 und bewohnt ein altes Eigenheim.


    nun wird der Schornsteinfeger ihr ihre 4 Öfen wegen des Alters stilllegen, was tuen?

    Bekommt sie vom Jobcenter die Öfen erstattet?

    Ich weiß, das sie im letzten Jahr eine Klärgrube installieren musste bzw. die Alte musste umgerüstet werden und das Jobcenter hat die komplette Rechnung bezahlt.


    beim Eigenheim gibt es doch diesen einen Betrag jährlich weil die Miete wegfällt oder? Ich selbst lebe nicht vom Amt, würde ihr aber gerne helfen, weil sie in diesen Dingen sehr unsicher ist und sich immer wegschicken lässt auf dem Amt.

    Ich bedanke mich schonmal


    Liebe Grüße

    Farina

  • Hallo,

    es ist zu klären, warum die Öfen stillgelegt wurden und wie die Nachbarin nun heizt. Eine Stilllegung aufgrund des Alters bedeutet ja nicht, dass diese Öfen nicht mehr funktionieren, sondern ggf. nur gewartet werden müssten. Gibt es eine Elektroheizung oder Gasheizung vor Ort?

  • Und was muss nun gemacht werden? Müssen die Öfen ausgetauscht werden, damit wieder geheizt werden kann?

  • denke ich mal, es wären 4 Öfen.

    Ich weiß nicht wie wir vorgehen sollen. Einen Antrag für die 4 Öfen oder könnte man in diesen Fall evtl. eine Heizung einbauen?

    man müsste die Kosten gegenüberstellen, würde das gehen mit Eigenleistungen?
    es ist eine doofe Situation, aber ich möchte nur helfen.

    Kann das Jobcenter auch sagen sie soll das Haus dann verkaufen wenn sie es nicht mehr schafft?

  • Ich glaube kaum, dass das Jobcenter dem Einbau einer Gastherme zustimmen wird, denn die Kosten könnten sich locker im 5 stelligen Bereich bewegen.

    Die 4 Öfen auszuwechseln dürften eine wesentlich günstigere Alternative sein, die unter Umständen, vielleicht nur als Darlehen, bewilligt werden wird. Man sollte einen Antrag stellen, die Stilllegung in Kopie als Beweis beifügen und direkt einen Hausbesuch anbieten. Der Hausbesuch wird in diesem Fall so oder so erfolgen und so zeigt man, dass man an einer schnellen, einvernehmlichen Lösung interessiert ist. Im Antrag offen lassen, ob nun eine Gastherme eingebaut oder die vier Öfen ausgewechselt werden sollen. Dann bleibt abzuwarten, wie das Jobcenter mit dem Antrag verfährt.

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