ALG II Zuflussprinzip - Vollzeittätigkeit - Einkommen Anrechnung und Fragen

  • Guten Abend an alle,


    ich habe am 25.11.2019 eine Vollzeit Beschäftigung angefangen. Habe aber noch Ende November noch die volle Leistung vom Job Center erhalten. Am 10.12.2019 habe ich mein erstes Gehalt für den November erhalten (282€).Dann habe ich den Dezember gearbeitet, aber am Ende des Monats keine vollen Leistungen vom Jobcenter erhalten nur ca 61€. Ich sollte diverse Unterlagen einreichen für die Überprüfung ( wurde bereits erledigt).

    Dann am 10.01.2020 habe ich mein zweites Gehalt für den Monat Dezember erhalten. Im Monat Januar habe ich die erst Woche gearbeitet, und bekomme Gehalt dann dementsprechend am 10.02.2020 (645€ mit Urlaubs Tage) .

    Ich habe bereits einen neuen Bescheid erhalten, wo drauf steht das ich jetzt Ende Januar Geld bekomme für Februar. Aber da fehlt ein bisschen, da mir ein Einkommen Angerechnet wurde von 600€ brutto =550€ netto abzüglich den Freibetrag von 200€. Ergibt in der Zwischensumme 350€. Das ist was Fehlt. Das wird mir Ende Januar überweisen für Februar.


    Frage:

    1: Bekomme ich nun Geld zurück oder muss ich was zurück zahlen.

    2. Bekomme ich nun Geld zurück oder muss ich was zurück zahlen. (WENN ich mir das letzte Gehalt von meinem Arbeitgeber vom Januar(645€) zum 30.01.2020 auszahlen lasse, was ich normalerweise am 10.02.2020 bekomme.

    Vielen Vielen Dank im Voraus !


    Mit freundlichen Grüßen

    Sam

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Aber da fehlt ein bisschen, da mir ein Einkommen Angerechnet wurde von 600€ brutto =550€ netto abzüglich den Freibetrag von 200€.

    Erklärungsbedürftige Rechenspiele!

    Beispiel 450 Euro

    Grundabsetzungsbetrag von 100 Euro

    dazu 20 % von verbleibenden 350 Euro 70 Euro

     Das ergibt einen Freibetrag von 170Euro

    Bekomme ich nun Geld zurück oder muss ich was zurück zahlen. (WENN ich mir das letzte Gehalt von meinem Arbeitgeber vom Januar(645€) zum 30.01.2020 auszahlen lasse, was ich normalerweise am 10.02.2020 bekomme.

    Und? Was soll das bringen? Einkommen wird angerechnet, solange ALG II benötigt wird.

    Gruß

  • Danke für Ihre schnelle Antwort !

    Das mit Anrechnung des Einkommens das habe ich ja soweit verstanden. Meine Frage bezieht sich, lediglich nur auf das Zuflussprinzip der letzten drei Monate. Bezüglich der Gehälter und den Leistungen vom Job Center was ich erhalten habe.

    Frage war ja gewesen, ob ich irgendwelche Leistungen von einem bestimmten Monat zurück bezahlen muss, oder ich vom Job Center Leistungen zurück erstattet bekomme.


    Vielen Dank Grace !!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sam

  • Hallo!

    Es scheint nicht anzukommen, also gerne erneut. Während des ALG II Bezug erfolgt

    die Anrechnung von Einkommen nach dem Zuflussprinzip.

    Bekomme ich nun Geld zurück oder muss ich was zurück zahlen. (WENN ich mir das letzte Gehalt von meinem Arbeitgeber vom Januar(645€) zum 30.01.2020 auszahlen lasse, was ich normalerweise am 10.02.2020 bekomme.

    Zu Beginn der Vollzeittätigkeit gab es für den Monat November volles ALG II am Ende des Monat

    auch noch ALG II für den Folgemonat im Voraus und Gehalt. Das war praktisch eine Doppeltzahlung

    für einen Monat. Denn schließlich dient das Geld aus dem vergangenen Monat Gehalt für

    den Folgemonat in dem ALG II gezahlt wurde.

    am 25.11.2019 eine Vollzeit Beschäftigung angefangen. Habe aber noch Ende November noch die volle Leistung vom Job Center erhalten. Am 10.12.2019 habe ich mein erstes Gehalt für den November erhalten (282€)

    Überzahlung!

    Aber da fehlt ein bisschen, da mir ein Einkommen Angerechnet wurde von 600€ brutto =550€ netto abzüglich den Freibetrag von 200€. Ergibt in der Zwischensumme 350€. Das ist was Fehlt.


    NEIN!

    Bekomme ich nun Geld zurück oder muss ich was zurück zahlen. (WENN ich mir das letzte Gehalt von meinem Arbeitgeber vom Januar(645€) zum 30.01.2020 auszahlen lasse, was ich normalerweise am 10.02.2020 bekomme.

    Wird es ebenfalls nach dem Zuflussprinzip eine Einkommen Anrechnung

    erfolgen und mindert deinen ALG II Anspruch für Februar.

    Gruß

  • Ich Ende November Leistung für Dezember erhalten habe, und ich mein Gehalt von der einen Woche Arbeit im November am 10.Dezember Erhalt habe. Dann ist das eine Überzahlung und ich muss diese 282 abzüglich des Freibetrag zurück zahlen soweit so gut.

    Im Dezember wurden die Leistungen so gut wie eingestellt, somit habe ich Ende Dezember keine Leistung erhalte außer die 61,90€.

    Dann habe ich am 10. Januar mein Gehalt erhalten in Höhe von 1709€ erhalten. Und ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen das er mir noch zum 30 Januar noch 60% meines Gehaltes für den Januar was ich am 10.Februar erhalten sollte überweist.

    Dann müsste ich jetzt wen überhaupt die Überzahlung von 282€ Gehalt die ich im Dezember erhalten habe, und die 61,90€ Leistungen die ich vom Jobcenter erhalte habe, und die 245€ Gehalt die ich im Februar erhalten werde zurück zahlen am das Jobcenter. Natürlich kommt da noch die Freibeträge etc.

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