Guten Tag,
meine Partnerin U25 lebt mit mir Ü25 in unserer gemeinsamen Wohnung. Sie bezieht bisher keine Leistungen außer Kindergeld und ist aufgrund einer Psychischen Erkrankung z.Z. nicht Belastungs und Arbeitsfähig.
Aufgrund eines Unfalls mit Folgen wurde ich. Arbeitsunfähig und wurde jetzt ausgesteuert. Übergangsweise beziehe ich ALG1, diese Leistung reicht aber nicht mehr für uns beide und ich werde wohl einen Antrag auf ALG2 zur Aufstockung stellen müssen.
Meine Freundin ist unter 25 und ich bin bisher für Sie aufgekommen. Sie ist mit mir im Mietvertrag und in unserer gemeinsamen Wohnung gemeldet.
Kann Sie jetzt auch einen Antrag auf ALG2 stellen? Sie kann auch definitiv nicht zu ihren Eltern zurück obwohl sie noch U25 ist.
Wie sollen wir jetzt am besten vorgehen? Ich schaffe es noch die Miete im Februar von 670 Euro zu tragen aus meinen Reserven aber danach sieht es schlecht aus. Ich kann auch zu meiner Frau/Freundin nicht sagen „zieh wieder nachause zu deinen Eltern“ Es ist auch nicht möglich da der Ursprung ihrer Krankheit bei ihrem Zuhause liegt. Vor dem Sie auch noch panische Angst hat.
Ich würde mich sehr über eine klare Aussage freuen, denn im Internet steht nur das U25 Jährige nicht ohne Genehmigung ausziehen dürfen. Und wenn dann keinen Anspruch auf ALG2 haben.
Freundliche Grüße