Hallo,
ich bin 3 Monate im Hartz4-Bezug gewesen und habe jetzt eine gute Arbeitsstelle gefunden, die
ab dem 03.02.20 losgeht. Da ich mein Konto überzogen hatte (musste ein paar Sachen für
meine Wohnung kaufen), habe ich ein Darlehen mit Bezug auf § 24 SGB II beantragt, was
allerdings abgewiesen wurde.
Im Konkreten geht es um Folgendes: Ich habe einen Kontodispo bis 600 Euro, bin aber gerade
mit etwas mehr als 400 € im Minus. Heute habe ich das letzte Mal Leistung bekommen, da ich
ab dem 03.02. arbeite. Mit den knapp 860 € muss ich gleich zum 01.02. meine Miete zahlen,
sodass ich am dem 02.02. ohne Kohle darstehe. Mein Gehalt von meinem Arbeitgeber kriege
ich erst zu Anfang März. Ich habe auch schon angeboten, dass ich das Darlehen in 2 Raten
komplett zurückzahlen würde, keine Chance.
Die Begründung im Ablehnungsbescheid ist folgende:
"Für Darlehen wegen finanzieller Probleme kann kein Darlehen gewährt werden.
Kann im Einzelfall ein von dem genannten Regelbedarf umfasster und nach den
Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht
gedeckt werden, kann dem Leistungsberechtigten bei entsprechendem Nachweis
der Bedarf als Sach- oder Geldleistung in Form eines entsprechenden Darlehens
gewährt werden (§ 24 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB ll).
Bei meiner Entscheidung habe ich von meinem Ermessen Gebrauch gemacht. Dabei
habe ich Ihr lnteresse fur die beantragte Leistung mit der Verpflichtung des Jobcenters
zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung sorgfältig abgewogen. Hierzu
gehört - auch im lnteresse der Gemeinschaft der Steuerzahler - nur bei nachgewiesener
Hilfebedürftigkeit und in rechtmäßiger Höhe Leistungen zu erbringen.
Es sind keine Ermessensgesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen, die ich im Rahmen
meiner Ermessensentscheidung zu lhren Gunsten berücksichtigen konnte. Nach Abwägung
lhres lnteresses an der beantragten Leistung sowie dem öffentlichen lnteresse an
wirtschaftlicher und sparsamer Mittelverwendung musste die beantragte Leistung
abgelehnt werden.
Es fehlt im Übrigen für Darlehen wegen finanzieller Probleme eine gesetzliche
Anspruchsgrundlage. Ohne gesetzliche Grundlage kann lhnen leider keine Leistung gewährt
werden."
Gibt es vlt. eine andere Möglichkeit an ein Darlehen zu kommen?
Grüße,
Mülli
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