ALG II - Ebay Verkauf - Einkommen Anrechnung und Fragen

  • Guten Morgen,

    Meine Mutter ist mit meinem Vater verheiratet aber sie leben seit Jahren getrennt und in getrennte Wohnungen. Mein Vater muss ins Pflegeheim wegen Demenz.

    Sie bekommt Harzt4 und möchte jetzt seine Wohnung leer räumen, sein Auto verkaufen und alles was Wert hat rausholen, bevor der Betreuer durch geht. Der sagte ihr wohl selbst, sie kann nehmen was sie will und den Rest verkauft oder entsorgt er dann.

    Sie hat schon Möbel, Auto und andere Sachen bei ebay Kleinanzeigen inseriert.

    Mich stören hier einige Fakten, aber vermutlich kann ich kaum was dagegen unternehmen.

    Darf sie die Sachen und das Geld, wenn sie was verkauft behalten? Sollte das nicht für seine Pflege genutzt werden?

    Da alles inseriert wurde mit Ware gegen Bares, wie will man das nachweisen?

    Ich bin frustriert über Leichenschänderei ohne Leiche.

    Freue mich über Meinungen


    nachtrag: Sie sind verheiratet und leben getrennt..... da ist ein nicht reingerutscht

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Sie hat schon Möbel, Auto und andere Sachen bei ebay Kleinanzeigen inseriert.

    Der Verkaufserlös ist dem Jobcenter umgehend mitzuteilen, denn es ist Einkommen

    und wirkt sich leistungsmindernd aus.

    Da alles inseriert wurde mit Ware gegen Bares, wie will man das nachweisen?


    Ist doch ganz einfach, Schreiben an das Jobcenter mit genauen Angaben, wo, was

    verkauft wird, wie hoch der Erlös ist und sie bekommt erhebliche Probleme. Denn

    das Jobcenter wird die Angaben umgehend prüfen.

    Es ist heute nicht mehr so, dass das Jobcenter nicht auch Ebay Konten

    prüfen könnte. Der automatisierte Datenabgleich § 52 SGB II und

    zahlreiche Ermächtigungen machen es möglich. Sozialbetrug § 263 StGB

    ist heute kein "Kavaliersdelikt" mehr und die Jobcenter reagieren sehr

    hart, wenn nur der Verdacht aufkommt.

    Das passiert nicht nur bei ALG II Antragstellung, sondern auch während des ALG II Bezugs.

    Also zügig das Jobcenter davon in Kenntnis setzen.

    Gruß

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