ich einen Anspruch auf Mehrbedarf?
Seit einem Jahr nehme ich an einer Umschulung zur Veranstaltungskauffrau Teil.Dies erfolgte durch eine Eingliederungsvereinbarung durch das Jobcenter für Schwerbehinderte (50%)-diese Maßnahme soll mir die Wiederaufnahme am Arbeitsleben möglich machen .
Nun habe ich gehört das Ich dadurch einen Anspruch auf Mehrbedarf habe ,hat dort jemand ähnliche Erfahrung oder kann mir darüber was sagen ?
Vielen Dank für eure Hilfe
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