ALG II Rückforderung - Aufforderung zur Mitwirkung - Datenschutz und Fragen

  • Hallo zusammen,

    mein erstes Thema - hoffentlich richtig platziert.

    Da langsam die Ausmaße an Mitwirkungsaufforderungen der Leistungsabteilung mMn die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschreiten und meine Erklärungen offenbar auf keinerlei Leseverständnis stoßen, möchte ich kurz meine Situation schildern und um Rat fragen:

    Ende August 2019 habe ich mein Studium beendet und hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine neue Beschäftigung ab 01.12.2019 gefunden. Für die Zwischenzeit (Sep. - Nov.) habe ich Sozialleistungen beantragt und auch bewilligt bekommen, eine schriftliche Bestätigung meines zukünftigen Arbeitgebers über den Beschäftigungsbeginn lag bereits vor. Der eigentliche Arbeitsvertrag kam leider erst Ende November und wurde von mir auch unverzüglich an das Jobcenter weitergeleitet, die Bezüge für Dezember waren zu diesem Zeitpunkt jedoch schon auf meinem Konto.

    Damals dachte ich noch, diese offensichtlich unberechtigt bezogenen Bezüge unkompliziert zurückzahlen zu können (ja, dumm von mir), und bat per Mail um Bankverbindung und Referenz. Stattdessen wurde ich aufgefordert, Kontoauszüge und Lohnabrechnung für Dezember vorzulegen, damit meine Ansprüche geprüft werden könnten. Das habe ich wiederum verweigerte mit dem Hinweis, im Dezember keinerlei Ansprüche auf Sozialhilfe zu haben und lediglich die Bezüge zurückzahlen zu wollen (auch hier hatte ich noch keine Vorstellung der folgenden Bürokratie).

    Es folgte ein großer DIN A4-Brief voller Belehrungen und Drohungen und dem Hinweis, man werde meinen Arbeitgeber kontaktieren. Auf telefonische Rückfrage hin erklärte man mir dann, es ginge hier doch nur darum, das Datum des Lohneingangs zu prüfen, ich solle mich nicht aufregen, das sei es nicht wert. Nachdem das Datum bekannt sei, würde ich dann die Bankverbindung etc. zur Rückzahlung erhalten.

    Ende Dezember habe ich also meine Lohnabrechnung sowie einen Kontoauszug, auf dem der Lohneingang Ende Dezember ersichtlich war, eingereicht. Sonstige Buchungen hatte ich zensiert, denn wozu meine gesamte Privatsphäre aufgeben, wenn es doch angeblich nur um das Eingangsdatum geht?

    Dieses Rebellentum meinerseits wurde sofort bestraft, indem sämtliche Kontoauszüge sämtlicher Konten für den gesamten Zeitraum September – Dezember eingefordert wurden. Wiederum von der Hotline wurde mir erklärt, diese Aufforderung habe rein gar nichts mit den geschwärzten Buchungen zu tun, das liege ganz im Ermessen der Leistungsabteilung und ich solle doch einfach transparent sein (das wurde ca. 15 mal wiederholt) ansonsten – eine Drohung darf natürlich nicht fehlen - „Frau xxx, ansonsten fordern wir einfach alle Bezüge zurück!“.

    Ich habe also erneut zeitnah und vollständig meine Kontoauszüge eingereicht, dazu per Mail einige Erklärungen zu evtl. unklaren Buchungen abgegeben.

    Es folgte eine Aufforderung zur Mitwirkung, ich solle zu vier unklaren Einzahlungen schriftlich Stellung nehmen, was ich auch sofort erledigte. Eine dieser Buchungen war eine Überweisung meines Vaters über 500 € Anfang Dezember. Ich erklärte schriftlich, dass es sich hierbei um eine von mir erbetene, zurückzuzahlende finanzielle Hilfe handelt, da das Geld knapp wurde und ich einen Vorschuss auf meinen Lohn brauchte. Ich erklärte außerdem eindeutig, dass hierzu keine Darlehensvereinbarung o. Ä. geschlossen wurde und auch die Rückzahlung noch nicht erfolgt sei. Es handelt sich um meinen VATER und nicht um eine Bank, ich habe formlos um einen Vorschuss gebeten und werde diesen ebenso formlos zurückzahlen, sobald sich meine finanzielle Lage beruhigt hat, mehr nicht. Abgesehen davon betraf diese Buchung den Monat Dezember, indem ich ja sowieso schon wieder erwerbstätig war und eine Lohnzahlung erhalten habe, die jeden Anspruch auf Sozialhilfe beendet.

    Dennoch habe ich gestern ERNEUT eine Aufforderung zur Mitwirkung, die an Absurdität mMn nicht zu überbieten ist:

    „Sie geben […] an, […] 500 € von Ihrem Vater als finanzielle Hilfe erhalten zu haben. Ein Darlehensvertrag wurde nicht geschlossen. Eine Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt.

    >>> Reichen Sie hierzu die Rückzahlungsvereinbarung vor [sic!]

    >>> Legen Sie Kontoauszüge oder Quittungen vor, welche die Rückzahlung belegen

    […] bis 16.02.2020 […].“

    (In diesem Zusammenhang ist es amüsant zu erwähnen, dass mir beim zweiten Telefonat gesagt wurde, ich solle doch einfach einreichen, was ich kann, und wenn bestimmte Sachen halt nicht machbar sind, solle ich das doch einfach erklären. Im Endeffekt hätte ich es ja auch nur mit Menschen zu tun und die würden ja nichts von mir verlangen, was ich nicht vorlegen kann….Aha, das sehe ich ja jetzt.)

    Ich verstehe nun überhaupt nicht, was diese Aufforderung soll. Will das Jobcenter mich zwingen, das geliehene Geld bis 16.02. meinem Vater tatsächlich zurückzuzahlen, obwohl ich es evtl. momentan nicht kann und das auch eindeutig deren Zuständigkeitsbereich überschreitet? Oder verlangen sie vielmehr eine Dokumentenfälschung von mir?

    Ich versuche nun also seit über 2 Monaten erfolglos, die Dezemberbezüge zurückzuzahlen, stattdessen nehmen diese furchtbaren Briefe kein Ende und ich bin über die Maßen damit beschäftigt, alles zusammenzutragen und einzureichen. Im Endeffekt will ich einfach nur möglichst schnell zu einem Abschluss kommen, fühle mich aber mittlerweile gezielt gegängelt.

    Sollte ich nun den Aufforderungen nachkommen, auch wenn mir das tierisch gegen den Strich geht, dem Jobcenter ein Mitspracherecht in finanziellen Abmachungen zwischen meinem Vater und mir einzuräumen und ich mittlerweile nicht mehr daran glaube, dass sich das Thema danach erledigt hätte? Soll ich ein Schreiben ähnlich dem obigen Text (evtl. mit etwas entschärften Formulierungen) an die Geschäftsführerin des örtlichen Jobcenters schreiben?

    Danke im Voraus!

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    die Ausmaße an Mitwirkungsaufforderungen der Leistungsabteilung mMn die Grenzen der Verhältnismäßigkeit

    Nein, denn es ist Gesetz und es scheint ein Informations-Defizit zu bestehen.

    Ende Dezember habe ich also meine Lohnabrechnung sowie einen Kontoauszug, auf dem der Lohneingang Ende Dezember ersichtlich war, eingereicht. Sonstige Buchungen hatte ich zensiert, denn wozu meine gesamte Privatsphäre aufgeben, wenn es doch angeblich nur um das Eingangsdatum geht?

    Nein und es darf nur sehr begrenzt geschwärzt werden. Auch das ist Gesetz, was geschwärzt werden

    darf und was nicht.

    Dieses Rebellentum meinerseits wurde sofort bestraft, indem sämtliche Kontoauszüge sämtlicher Konten für den gesamten Zeitraum September – Dezember eingefordert wurden.

    Völlig korrekt und vorhersehbar, wenn die Gesetzgebung geläufig ist. Das Jobcenter darf auch

    Kontoauszüge von sechs Monaten fordern.

    ERNEUT eine Aufforderung zur Mitwirkung, die an Absurdität mMn nicht zu überbieten ist:

    „Sie geben […] an, […] 500 € von Ihrem Vater als finanzielle Hilfe erhalten zu haben. Ein Darlehensvertrag wurde nicht geschlossen. Eine Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt.

    Die 500 Euro werden als Unterhaltszahlung angesehen und mindern den Regelsatz für Dezember.

    Es kommt zu einer ALG II Rückforderung und du muss Leistungen erstatten.

    Will das Jobcenter mich zwingen, das geliehene Geld bis 16.02. meinem Vater tatsächlich zurückzuzahlen, obwohl ich es evtl. momentan nicht kann und das auch eindeutig deren Zuständigkeitsbereich überschreitet?

    Hier überschreitet niemand etwas, sondern es wurden durch ein Informations-Defizit

    Fehler gemacht. Das Jobcenter wird auch nichts erzwingen wollen, sondern es

    erfolgt eine Rückforderung von Leistungen aufgrund der 500 Euro.

    Soll ich ein Schreiben ähnlich dem obigen Text (evtl. mit etwas entschärften Formulierungen) an die Geschäftsführerin des örtlichen Jobcenters schreiben?

    Mache es nicht noch schlimmer! Sehe zu, dass du deinen Mitwirkungspflichten

    umgehend vollumfänglich nachkommst.

    Informationsmaterial, um das Defizit zu beseiigen und im eigenen Interesse gründlich lesen:

    Merkblatt ALG II

    Ratgeber Arbeitslosengeld II

    SGB II

    Gruß

  • Hallo und danke für deine Antwort. Selbstverständlich kommt es zu einer Rückzahlung (und nichts anderes als zurückzuzahlen WILL ich ja, wie auch ggü dem Jobcenter öfters wiederholt), aber das würde es ja auch unabhängig von den 500 €, schließlich habe ich Ende Dezember eine Lohnzahlung erhalten! Oder können mir die 500 €, die Anfang Dezember eingingen, etwa auch auf November und die vorherigen Monate angerechnet werden?

    Ich denke schon, dass die Entscheidung, wann (!) ich meinem Vater geliehenes Geld zurückgezahlt haben muss, nicht die Entscheidung es Jobcenter ist. Einen Zettel zu schreiben, dass es sich tatsächlich um eine Leihgabe handelt, ist ja wieder eine andere Geschichte, aber die neueste Aufforderung verlangt ja von mir einen Nachweis, dass die Rückzahlung bis 16.02. erfolgt ist.

  • Hallo!

    Oder können mir die 500 €, die Anfang Dezember eingingen, etwa auch auf November und die vorherigen Monate angerechnet werden?

    Du hast Ende November noch ALG II Leistungen für Dezember erhalten und der Zufluss

    deines Gehalts ist auch Ende Dezember gewesen, zählt das Zuflussprinzip und es kommt

    zu einer ALG II Rückforderung. Die 500 Euro werden als Einkommen angerechnet.

    Ich denke schon, dass die Entscheidung, wann (!) ich meinem Vater geliehenes Geld zurückgezahlt haben muss, nicht die Entscheidung es Jobcenter ist.

    NEIN! Denn deine Schulden interessieren das Jobcenter nicht. Da könnte jeder behaupten,

    er hätte an irgendeinen Familienangehörigen Darlehen zurückzuzahlen. An ein Darlehen sind

    strenge Anforderungen geknüpft, die du offensichtlich nicht erfüllst.

    aber die neueste Aufforderung verlangt ja von mir einen Nachweis, dass die Rückzahlung bis 16.02. erfolgt ist.

    Kannst du den Nachweis nicht erbringen, dass die 500 Euro auf das Konto deines Vaters

    überwiesen wurden, am Besten per Kontoauszug, geht das Jobcenter von einer

    Überzahlung aus und wird ALG II Leistungen von dir zurückfordern.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!