ALG I sperre daher kein ALG II Anspruch

  • Meine Freundin hat vor einem Monat gekündigt (Gründe waren wichtig, wurden aber nicht anerkannt). Heute bekommt sie den Bescheid, dass ALG1 deswegen zu 100% gesperrt wird.

    Meine Freundin hat allerdings auch alle Voraussetzungen für ALG 2. Sie hat deswegen dort angerufen und gesagt bekommen, dass ALG2 nicht rückwirkend gezahlt wird.

    Kann das wirklich sein? Dafür das die Bearbeitung einen Monat gedauert hat kann sie absolut nichts und steht nun ohne Geld da. Hätte sie im Vorfeld etwas anders machen müssen? Hätte man ALG1 und ALG 2 gleichzeitig beantragen können/müssen? Hat sie noch eine Chance auf Zahlungen?

    Der Kernpunkt der Frage ist: ALG2 darf nur noch zu 30% gekürzt werden. Faktisch hat sie jetzt eine Kürzung um 100%,obwohl die ALG2 Voraussetzungen vorliegen.

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von MauerMau (3. Februar 2020 um 13:49)

  • Hallo,

    um welche Gründe hat es sich denn bei der Kündigung gehandelt, denn das könnte für vieles weitere entscheidend sein.

    ALG I und ALG II muss man getrennt voneinander beantragen, auch gleichzeitig. Oftmals ist das ALG I so gering, dass mit ALG II aufgestockt werden muss.

    Rückwirkend wird ALG II nicht gezahlt. ALG II wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Wurde der Antrag im Januar (egal an welchem Tag) gestellt, wird ab dem 01.01 gezahlt.

    In diesem Fall wurde die Hilfebedürftigkeit selber herbeigeführt. In solchen Fällen prüft das Jobcenter bei Herausfallen aus dem Leistungsbezug, ob und in welcher Höhe Sozialleistungen zu erstatten sind. Deswegen ist es auch wichtig, meine erste Frage zu beantworten.

  • Also verstehe ich das richtig? ALG1 und 2 lassen sich zeitgleich beantragen, auch wenn das erwartete ALG1 über dem ALG2 Höchstsatz liegen würde?

    Der Grund war eine extrem schlechte Behandlung durch den Chef. Wurde auch so entsprechend im Antrag für ALG 1 angegeben. Leider ohne Erfolg.

  • Hallo,

    ja ALG I und ALG II lassen sich zusammen beantragen. Wenn das ALG I zu hoch ist, würde der ALG II Antrag abgelehnt werden.

    Eine extrem schlechte Behanldung könnte unter Mobbing fallen, hierfür müsste man allerdings Beweise haben. Eine Sperrfrist würde in dem Fall dann nicht eintreten.

  • Beweise werden wohl unmöglich sein. Sie ist als Mindestlohn Aushilfe in einen 3 Mann (ja 3 Männer) Betrieb gekommen. Da war sie ganz schnell das Opfer. Und das war nicht nur ein bisschen rau xxxxxxxxxxxxxxxx

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