Mietbescheinigung rechtens?

  • Hallo,

    falls es dieses Thema schon gibt, bitte ich um Entschuldigung. Habe danach gesucht, aber nichts gefunden.

    Wenn es das Thema gibt, würde ich mich über einen Link dorthin freuen. Danke.

    Nun zu meiner Frage.

    Ich bin inzwischen einige Jahre Kunde beim Integrationscenter für Arbeit und somit ist dort meine allgemeine Situation bekannt.

    Ich bin Hauseigentümer und wohne auch darin. Nun musste ich einen Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und habe dort alles so eingetragen wie beim letzten Antrag, weil sich halt nicht geändert hat.

    Zwei Woche später kam auch der Bescheid, das die Weiterbewilligung bestätigt ist.

    In einem weiteren Brief werde ich nun dazu aufgefordert eine Mietbescheinigung ausgefüllt zurück zu senden. Wie soll ich das ausfüllen wenn ich doch keinen Vermieter habe? Also bin ich mit dieser Frage zum A-Amt hin und mir wurde gesagt das ich das auch als Hausbesitze ausfüllen muss. Was allein daran scheitert das es sich halt um eine Mietbescheinigung handelt. Ich vermiete mein Haus doch nicht an mich. Ich zahle ja auch keine Miete. Die Frage ist ja auch ganz allgemein, ob die das überhaupt dürfen. Ist das vom Gesetzgeber erlaubt?

    Hat hier vielleicht schon jemand damit seine/ihre Erfahrungen gemacht und kann mir einen Rat geben was ich machen soll?

    Ich bin für jede Hilfe Dankbar.

    Viele Grüße, Harald

  • Hallo,

    ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter eine Aufschlüsselung aller Kosten die für das Haus anfallen haben möchte und dies über eine Mietbescheinigung anfordern will. Eine Mietbescheinigung muss vom Vermieter ausgefüllt werden, den es in deinem Fall nicht gibt. Insofern ist die Anforderung meiner Meinung nach Schwachsinn.

    Setze dich mit dem Jobcenter in Verbindung und teile dies so mit. Falls die tatsächlich eine Übersicht über die Kosten haben wollen, erstellst du eine Excel Tabelle, listest alle Kosten auf schickst diese unterschrieben an das Jobcenter zurück. Evtl. war es aber auch nur ein Versehen des Sachbearbeiters.

    Wenn du dich nicht mit dem Jobcenter in Verbindung setzt, könnten die Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung eingestellt werden.

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Ich hatte mich direkt mit der Arbeitsamt in Verbindung gesetzt und bin auch am nächsten Tag hingegangen.

    Auf meine Frage was es mit dieser Mietbescheinigung auf sich hat, da ich ja keine Miete zahle, wurde mir nur gesagt dass das nun auch von Eigentümern ausgefüllt werden muss. Auf meine weitere Frage wie das gehen soll da ich ja schließlich mit mir selber keinen Mietvertrag habe und halt auch nicht eintragen kann wie hoch meine Miete sei, wurde nur gesagt das ich es ausfüllen muss. Das in dem Anschreiben kein Hinweis zu finden ist, das auch Eigentümer das ausfüllen müssen, finde ich irreführend und kommt mir vor als wolle man Menschen wie mich einfach nur drangsalieren.

    Und zudem ist es beim Arbeitsamt schon lange bekannt wie und wo ich wohne und was ich Monatlich dafür zahlen muss. Ich bin ja schon einige Jahre dort "Kunde" und habe diese Angaben schon beim letzten Verlängerungsantrag angegeben.


    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXx

    Kein rechtlicher Zusammenhang zum Thema

  • Hallo!

    Und zudem ist es beim Arbeitsamt schon lange bekannt wie und wo ich wohne und was ich Monatlich dafür zahlen muss.

    Grundsätzliches! Wenn du Kosten der Unterkunft bekommst, ist du verpflichtet bei Aufforderung diese Kosten nachzuweisen. Siehe @bass386

    Falls die tatsächlich eine Übersicht über die Kosten haben wollen, erstellst du eine Excel Tabelle, listest alle Kosten auf schickst diese unterschrieben an das Jobcenter zurück. Evtl. war es aber auch nur ein Versehen des Sachbearbeiters.

    Wenn du dich nicht mit dem Jobcenter in Verbindung setzt, könnten die Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung eingestellt werden.

    Du läufst Gefahr, dass die Leistungen vorläufig eingestellt werden. Bemühe dich darum die

    verlangten Kosten der Unterkunft nachzuweisen. Denn das Jobcenter will offensichtlich

    prüfen, ob sie angemessen sind.

    Gruß

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