Rückzahlung Nebenkostenabrechnung aus Zeit vor ALG II - Steuererstattung und Fragen

  • Hallo Zusammen,

    ich bekomme seit Februar 2019 Harz IV. Mit dem Neuantrag für 2020 musste ich die Nebenkostenabrechnung für 2018 einreichen (die für 2019 liegt noch nicht vor).

    Im September habe ich ein Guthaben in Höhe von etwa 300€ zurück bekommen und leider dem Amt nicht gemeldet.

    Obwohl ich die Kosten der KdU für 2018 komplett selbst getragen habe will das Jobcenter die 300€ in vollem Umfang auf die Leistungen anrechnen.

    Laut Internetrecherche ist das nicht legitim.

    Ich habe noch ein paar Tage Zeit einen Anhörungsbogen auszufüllen. Ich bin alleinerziehende Mutter und da ich vor der Geburt schwer krank und im Krankengeldbezug war bin ich nun in HarzIV abgerutscht. Ich kämpfe nun um jeden Cent und wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.

    Was schreibe ich am Besten in den Anhörungsbogen?

    Mit welchen Konsequenzen muss ich aufgrund der Versäumnis der Mitteilung rechnen?

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit Jahren Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein. Die jährlichen Kosten werden jeweils auf Basis des EK des vorherigen Jahres ermittelt und Anfang des Folgejahres gezahlt.

    Im Februar 2019 habe ich die Kosten für den Verein bzw. die Steuererklärung 2019 bezahlt. Seit Februar 2019 beziehe ich auch ALG II.

    Habe ich ein Recht auf Rückerstattung dieser Kosten bzw. kann ich hierfür einen Antrag beim Amt stellen? Wenn ja, wie mache ich das am Besten? Formulierung und muss ich es an eine bestimmte Stelle richten?

    Themen zusammengefügt und bitte nicht für jede Frage

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  • Hallo,

    grundsätzlich ist die Nebenkostenabrechnung unverzüglich nach Zugang beim Jobcenter einzureichen. Guthaben aus Nebenkosten werden als einmalige Einnahme auf das ALG II angerechnet.

    Ich sehe kaum Chancen, dass du die 300 € nicht zurückzahlen musst.


    Hallo,

    nein die Kosten werden nicht erstattet. Steuerrückerstattungen müssen aber dem Jobcenter gemeldet werden.

  • Hallo,

    es ist egal, ob Du für das Jahr für das die Nebenkostenabrechnung erstellt wird, die Kosten selbst getragen hast oder nicht. Hättest Du nachzahlen müssen, hätte das Jobcenter die Kosten auch übernommen.

    Alle Änderungen sind dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.

    Die Nebenkostennachzahlung mindert gem. § 22 Abs. 3 SGB II die Kosten der Unterkunft.

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