Hallo Forum,
ich beziehe als Selbsständiger ALG II und habe wieder ein Problem mit meinem SB. Es geht um die aEKS. Soweit ich es erlesen konnte und soweit ich informiert bin werden die Einnahmen und Gewerbeausgaben nach Beendigung von 6 Monaten gegengerechnet. Gewerbeausgaben sind wichtig um mein Gewerbe aufrecht zu halten. Nun möchte mein Sachbearbeiter aber alle Einnahmen und Gewerbeausgaben für jeden Monat einzeln gegenrechnen und behauptet, ich könne nur Gewerbeausgaben geltend machen in einem Monat wo auch Einnahmen flossen. Bekomme ich also im Januar Geld, darf ich im Februar keinen Computer anschaffen bzw. die Anschaffung kann ich nicht in der aEKS gegenrechnen. Das heisst auch dass ich, wenn ich z.B. am 31. Geld erhalte ich Pech gehabt habe denn am 1. ist eine Gewerbeausgabe nicht mehr gültig. Auch kann ich für Anschaffungen die kostspieliger sind das Geld nicht in dem Bewilligungszeitraum von 6 Monaten "sammeln" um dann z.B. nach 4 Monaten mit den gesammelten Einnahmen die Anschaffung zu tätigen die für mein Gewerbe notwendig ist. Es gibt noch viele weitere Beispiele, bin ich auf Geschäftsreise und während meiner Abwesenheit fliest eine Einnahme aber ich bin erst im Folgemonat wieder da, darf ich auch nichts ausgeben und das als Gewerbeausgabe geltend machen, auch nicht Briefe an Kunden, Telefongespräche, Druckerpapier usw.
ich hoffe ich habe die Problematik gut erklärt. Meine Meinung dazu ist dass es sich unsinnig anhört und ich glaube das der SB mit allen Möglichkeiten versucht, das ALGII zurückzubekommen.
Ich bin gespannt auf Eure Meinung.
Danke
S.
Bitte sachlich bleiben! Hilfestellung erfolgt nach gesetzlicher
Regelung.