Hallo wir bekommen nur ergänzt Harz4, weil unser Einkommen nicht ausreicht.
Jetzt hat mein jüngstes Kind (Volljährig) endlich auch eine Ausbildung gefunden und wird 750 Brutto (598 Netto) verdienen.
Das habe ich dem Amt sofort mitgeteilt. Da ist der Bedarf selbst gedeckt und er ist kein Teil der BG mehr. Da noch Kindergeld Anspruch besteht,
bekommen wir es auch weiterhin.
Das wird voll angerechnet. Meine Frage ist, kann man das Kindergeld
zur Deckung der Miete für das Kind nutzen?? Und das auch so angeben, dass das Kindergeld seinen Teil der Miete deckt?