ALG II Aufstockung - Droht uns Ablehnung und Fragen

  • Mein Mann arbeitet Teilzeit in den Niederlanden quasi Grenzgänger. Wir werden im Sommer H4 beantragen müssen, aufstockend, da ich nicht mehr durchs Elterngeld krankenversichert bin (das kann ich über meinen Mann nicht wie in Deutschland, da er sich in den Niederlanden selbst versichern musste,das haben wir schon erfragt)und wie vor der Geburt und auch nach der Elterngeldzeit nicht in Arbeit stehe zumal es an mehr Geld fehlt,da ein Kind auszieht ..Nun habe ich gelesen das man ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben muss.Wir haben alle unsern Wohnsitz in Deutschland und mein Mann kommt täglich nach Hause. Hat diese Vorrausetzung iegendwelche Nachteile für uns?!Wenn ja stürzt uns das als Familie in die Tiefe der Schwierigkeiten der finanziellen Situation .Und den Niederlanden gibt es diese Hilfe nicht wie in Deutschland. Seine Arbeit könnte er um schlimmsten Falle nicht aufgeben da er vertraglich gebunden ist.

    Kann uns hier jemand helfen ob wir uns über die Voraussetzung Gedanken machen müssen?!

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Nun habe ich gelesen das man ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben muss.Wir haben alle unsern Wohnsitz in Deutschland und mein Mann kommt täglich nach Hause.

    Und? Sehe hier das Problem nicht. ALG II Antrag stellen und man wird sehen, welche Unterlagen

    das Jobcenter benötigt.

    Gruß

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