Nach meinen Recherchen ist das Schonvermögen was man für das Alter zurück behalten darf, wenn man es mittels Vertrag auch nicht vorher zurück fordern kann, nach einem bestimmten
Termin 17.04.2010 deutlich höher bei der Erstantragsstellung wie danach- unklar ist mir bei den Formulierungen und meinem Fall, da ich sowohl vorher als auch hinterher ALGII bezogen habe, ob ich durch 3 Monate, wo ich etwas gearbeitet habe und mir dann gekündigt wurde und zurück man in den Leistungsbezug nach diesem Stichtag, ob ich jetzt deutlich mehr Schonvermögen besitzen darf oder nicht- vermutlich stellt sich das für die meisten Leute nicht als Frage, da kein weiteres Vermögen zurück gelegt werden kann, aber nach meinem Kenntnisstand kann auch z. B. ein Verwandter Geld für einem z. B. in eine kleine Altersprivatversicherung einzahlen, und somit könnte ich dann jetzt doch deutlich mehr Schonvermögen zurück legen oder nicht? Die drei Monate waren ja auch gefördert worden mit Lohnkostenzuschüssen, die wohl aber zurück gezahlt werden mussten, da mir vorzeitig ohne wichtigem von mir verschuldetem Grund gekündigt worden ist. Leider hat mir meine Leistungsabteilung dazu nicht geantwortet, ich warte schon 4 Wochen vergeblich drauf. Und wenn der höhere Betrag gilt- welche Auszahlsumme wird zur Berechnung heran gezogen- die garantierte Summe oder auch höhere bei Gewinnbeteiligung oder wie die Versicherungen das so nennen. Aber es könnte ja auch sein dass man im Lotto gewinnt oder für ein halbes Jahr mal einen Job hat und dann doch noch was zürück legen möchte. Weiß jemand darüber Bescheid?