Hey,
ich hatte vor ein paar tagen mal wieder ein termin beim JC und mir wurde mal wieder eine maßnahme reingedrückt (3 monate), bisher nix neues und alles gut , jedoch hat mir meine Beraterin erzählt das direkt im Anschluss eine "Vollzeit Maßnahme" stattfinden wird (falls sich in der 3 monatigen nichts ergibt).
Hier nun meine Frage,
was genau ist eigentlich eine "Vollzeit" Maßnahme ?
Wie ich das ganze interpretieren würde:
ne ganz normale Maßnahme , nur das diese eben länger als 3 Monate geht , z.b. halbes bis 1 Jahr.
falls die Interpretation richtig sein sollte ,stell ich mir jedoch die frage ob das überhaupt legal ist , da ich irgendwo mal gelesen habe das eine Maßnahme maximal 12 Wochen dauern darf(U25).
Falls sich da jemand auskennt , freue ich mich über jede hilfreiche Antwort
U25 - Vollzeit Maßnahme - ALG II und Fragen
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Dust98 -
21. Februar 2020 um 07:18 -
Erledigt
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Hallo!
Willkommen im Forum!
Hier nun meine Frage,
was genau ist eigentlich eine "Vollzeit" Maßnahme ?Gegenfrage, warum fragst du das nicht direkt den Sachbearbeiter? Wie soll ein Forum
wissen, was der Sachbeareiter für eine Maßnahme geplant hat? Der Sachbearbeiter
hat Pflichten gegenüber dem Leistungsberechtigten:
Für U25 gelten strengere Regelungen. Wende dich bitte an dein Jobcenter mit deinen
Fragen.
Gruß
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hey , danke erstmal für deine antwort .
ich habe in dem moment nicht dran gedacht , meine Sachbearbeiterin zu fragen , gibt es denn keine "allgemeine" definition von "Vollzeit Maßnahmen" ?Bitte kein Vollzitat!
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Hallo!
Gerne erneut, scheint nicht anzukommen:
Für U25 gelten strengere Regelungen. Wende dich bitte an dein Jobcenter mit deinen
Fragen.
Gruß
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