Vollständige Entzug von ALG2 für Mutter mit 2 Kindern wegen angebliche nicht erfüllte Mitwirkungspflicht
Ich vertrete eine ALG2 Empfängerin unter 25 Jahren mit 2 kleinen und behinderten Kindern, die nur sehr wenig Deutsch spricht. Der Frau soll jetzt das komplette ALG 2 gestrichen werden weil sie sie angeblich die Mitwirkungspflichten beim Anmelden ihrer Neugeborenen für ALG2 nicht nachgekommen ist. Die Mutter hat es versäumt einige der diversen Unterlagen (u.a. Beantragung von Elterngeld) nachzureichen auch weil sie damit komplett überfordert ist
1. Meine Frage ist hier ob eine solche Sanktion überhaupt zulässig ist. Diese erscheint mir doch sehr unverhältnismäßig zumal ja auch die Gesundheit der Kinder von der ALG2 Kürzung direkt betroffen wären. Von 400 Euro Kindergeld kann ein 3-Köpfige Familie ja nicht mal das Essen kaufen.
2. Das Jobcenter hat zu Auflage gemacht, dass Elterngeld für das Neugeborene beantragt wird. Um Elterngeld zu beantragen wird u.a. auch ein Einkommensnachweis benötigt – hier ALG2 Bescheid. Diesen haben wir beim Jobcenter beantragt. Das wurde aber abgelehnt mit dem Hinweis, dass bereits vor einem Monat ein ALG2 Bescheid beantragt worden war. Ist das zulässig? Ist das Jobcenter nicht verpflichtet auf Nachfrage entsprechende ALG2-Bescheide auszustellen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.
Titel-Korrektur