Hallo,
ich hoffe, ich stelle meine Fragen im richtigen Bereich, ansonsten bitte verschieben:)
Ich bin noch bis zum 31.03.2020 Studentin, die letzte Prüfung findet bald statt. Ich bin 26 und lebe kostenfrei im Elternhaus bei meinem Papa (Rentner). Da ich im 5. Mastersemester bin und mein Baföganspruch damit ausgelaufen ist, hat mir mein Vater ab Oktober bis Februar 60, 90, 160 und 2x 120€ überwiesen, damit ich meine studentische KV bezahlen konnte. Im Februar habe ich auch eine einmalige Bafögnachzahlung bekommen und kann damit die Zahlungen meines Vaters an mich für die KV einstellen. Seit März 2019 habe ich einen Minijob, bei dem ich in die RV bezahle und am Ende immer zwischen 320 und 370€ verdiene, je nach Stunden.
Meine Fragen wäre, wie ich da bewertet werde, da ich dass mit der Haushaltsgemeinschaft und dem zusammen oder allein wirtschaften nicht richtig kapiere. Da er mir halt auch das Geld überwiesen hat würde ich halt gerne wissen, weil das ja vor dem Antrag stattgefunden hat. Ich hatte auch mal was gelesen dass es dann als Vermögen zählt aber ich würde mich gerne dazu vergewissern. Mein Vater und ich nutzen die gleichen Wirtschaftsräume im Haus aber aufkommen bezüglich Essen und so kann ich für mich selbst.
Im Prinzip gehts mir nur darum, dass ich, sobald ich kein Student mehr bin und auf Arbeitssuche gehe, die KV übernommen bekomme, mit meinem Nebenjob komme ich ansonsten für mich auf.
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten