Pfändungs-und Einziehungsverfügung vom Jobcenter

  • Hallo,

    heute habe ich eine Pfändungs-und Einziehungsverfügung in Kopie erhalten. Dieser wurde an meinen Arbeitgeber, bei dem ich aber nicht mehr beschäftigt bin, als Drittschuldner übergeben. Es handelt sich um eine Rückforderung des Jobcenters aus dem Jahre 2012. Am 17.02.2020 habe ich beim hiesigen Jobcenter Leistungen (ALG2) beantragt. Einen Antrag auf ALG1 habe ich bereits am 12.02.20 gestellt. Da mir berechtigter Weise fristlos gekündigt (Unterschlagung von Geld, einhergehend mit einer diagnostizierten Spielsucht) wurde gehe ich von einer Sperrfrist aus. Zur Erhaltung meiner Existenz habe ich dann vorsorglich auch einen Antrag auf ALG2 gestellt. Morgen habe ich Termin zur Abgabe der Anträge. Da ich völlig Mittellos bin, habe ich sogar schon einen Antrag auf einen Vorschuss auf zu erwartende Leistungen vorbereitet. Ich kann weder meine Miete noch essen und trinken kaufen. Was kann ich tun?

    Ich brauche dringend Hilfe. Gibt es hier eine Möglichkeit dennoch Leistung zu bekommen? Wenn ja, wie?

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    du hast bereits die notwendigen Schritte in die Wege geleitet und nun musst du abwarten. Ein Vorschuss kann nicht gewährt werden, da zuerst überprüft werden muss, ob überhaupt ein Leistungsanspruch besteht.

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