Hallo zusammen,
ich habe mit meiner Ex-Frau eine 50/50 Regelung über die Betreuung unserer beiden Kinder, diese Besagt das die Kinder 2 Tage die Woche bei ihrer Mutter sind, 2 Tage die Woche bei mir sind und jedes Wochenende getauscht wir, was in Monat für jeden 15 Tage ergibt.
Wir beide beziehen Arbeitslosengeld II.
Meine Ex-Frau ist Ende Februar 2019 aus der Wohnung ausgezogen. Die Kinder sind weiterhin bei mir gemeldet und hatte, bis zum Zeitpunkt der Regelung in Oktober 2019, die Kinder 80% der Zeit bei mir.
In diesen Zeitraum wurde mir kein Mehrbedarf für Alleinerziehende gewährt. Ab November 2019 wurden dann der Regeldbedarf der beiden Kinder um 50% bei mir gekürzt und bei Ihrer Mutter hinzugerechnet.
Zusätzlich wurde mir ein Mehrbedarf für Alleinerziehende in Höhe von 51,84€ zugestanden. Da dies nicht den 50% von 152,64€ entsprach, habe ich in Oktober Widerspruch eingelegt über den immer noch nicht entschieden worden ist.
Im Januar musste ich nun ein neuen Antrag stellen, der nun Vorläufig Bewilligt worden ist. In diesen ist nun der Mehrbedarf für Alleinerziehende gar nicht mehr aufgeführt.
Als ich nun deswegen Nachfragte, wurde mir gesagt, das mir der Mehrbedarf nicht mehr zustehen würde, eine Begründung blieb aber aus.
Nun zu meiner Frage.
Würde es sich lohnen einen einen Anwalt einzuschalten, der diesmal den Widerspruch einlegt?
Oder hat das Amt recht damit, mir den Mehrbedarf nicht zu gewähren?
Freu mich auf eure Meinung
LG