Hey,
es gibt zwei Probleme..
1.
Die Miete wird immer direkt an den
Vermieter überwiesen.
Ich hatte wegen der Betriebskostenabrechnung 2018 ein Guthaben in Höhe von 740€ gutgeschrieben bekommen.
Das wurde jetzt so verrechnet, dass mein Vermieter nur 40€ für den Monat Februar überwiesen bekam.
Ist das rechtens?
In dem Anhörungsschreiben steht unter
„3.Einziehung“:
Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen.
Im letzten Satz steht:
Die Höhe der Aufrechnung würde 10% des für sie maßgebenden Regelbedarfs betragen.
Wie sollte ich mich dagegen wehren?
2.
Mir ich wurde von September 19 - November 19 von 0% auf 100% gekürzt.
Ich habe keinen Einspruch eingelegt.
Kann ich mich nachträglich über einen Anwalt dagegen wehren?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße