Betriebskosten komplett abgezogen

  • Hey,


    es gibt zwei Probleme..



    1.

    Die Miete wird immer direkt an den

    Vermieter überwiesen.


    Ich hatte wegen der Betriebskostenabrechnung 2018 ein Guthaben in Höhe von 740€ gutgeschrieben bekommen.


    Das wurde jetzt so verrechnet, dass mein Vermieter nur 40€ für den Monat Februar überwiesen bekam.

    Ist das rechtens?

    In dem Anhörungsschreiben steht unter

    „3.Einziehung“:

    Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen.

    Im letzten Satz steht:

    Die Höhe der Aufrechnung würde 10% des für sie maßgebenden Regelbedarfs betragen.

    Wie sollte ich mich dagegen wehren?



    2.

    Mir ich wurde von September 19 - November 19 von 0% auf 100% gekürzt.

    Ich habe keinen Einspruch eingelegt.

    Kann ich mich nachträglich über einen Anwalt dagegen wehren?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Balboa44 (28. Februar 2020 um 12:34)

  • Hallo!

    Das Geld wurde mir nicht überwiesen. Es wurde durch Mietschulden behalten. Es war die Betriebskostenabrechnung 2018.

    Betriebskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft. Betriebskosten-Guthaben mindern

    immer den Bedarf. Da hier Schulden bestehen, wurden das Guthaben komplett verrechnet,

    völlig korrekt. Womit das Thema ausreichend beantwortet wurde.

    Gruß

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