Hinweis wegen Kostenübernahme des Widerspruchsverfahren

  • Hallo!

    Ich habe vor ca. zwei Monaten einen Widerspruch wegen nicht erfolgter Neuberechnung der Leistungen eingereicht. Dem Widerspruch wurde stattgegeben, die Nachzahlung soll in den Nächsten Tagen erfolgen.

    In dem Bescheid steht aber noch ein folgender kurzer Hinweis:

    Eine kostenübernahme des Widerspruchsverfahrens kann auf Antrag erfolgen, soweit diese nachgewiesen werden und nötig waren.

    Wenn ich es richtig weiß, sind die Widerspruchsverfahren an sich kostenlos. Ich denke es müsste sich dabei um eventuell enstandene zusätzliche Kosten wie Rechtsanwaltskosten etc. handeln. Oder?

    Ich danke euch im Voraus für die Antwort!

    LG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!