Volljährigkeit und ALG II

  • Mein Sohn ist volljährig geworden. Soweit ich weiß, muss er dann einen eigenen Bescheid bekommen, weil er auch Widersprüche selbst verfassen muss und er, wenn er arbeitet, nicht seinen Verdienst auf meine Leistungen angerechnet werden kann. Wo steht das? Und wie muss ich vorgehen.

  • nein, das war früher so. heute ist die volljährigkeit bei hartz IV nicht mehr relevant. die altergrenze wurde auf 25 hochgesetzt. mit 25 muss dein sohn einen eigenen antrag stellen, er fällt dann aus deiner BG (bedarfsgemeinschaft) raus und bildet seine eigene ein-mann-bg.
    Widersprüche verfasst du also weiterhin als vorstand der BG und auch jegliche berechnung wird wie bisher auch erfolgen. das alter 18 hat nichts zu bedeuten!

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