Bafög und ALG II berücksichtigung des Kinderbetreuungszuschlags

  • Guten Tag,

    meine Freundin hat im Dezember entbunden und bezieht in Elternzeit ALG II. Ich studiere und erhalte bafög. Wir wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft und ich habe den Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

    Im Internet lese ich auf verschiedenen Seiten, dass der Kinderbetreuungszuschlag gar nicht angerechnet werden darf und man Widerspruch einlegen soll.

    Die Frage:

    Darf der Kinderbetreuungszuschlag angerechnet werden? Und wenn nicht, wie ist widerspruch einzulegen?


    Mit freundlichen Grüßen

    Assembler

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