Hallo,
ich beziehe ALG 2 und bin seit knapp drei Jahren als Aushilfe im Einzelhandel tätig. Es war bisher immer so, dass ich meine Abrechnung für den vorherigen Monat eingereicht habe und der Restbetrag wenige Tage später auf mein Konto überwiesen wurde, sofern es zu einer Nachzahlung für mich kam.
Seit Oktober 2019 habe ich eine neue Sachbearbeiterin und werde seither mit Aufforderungen zur Mitwirkung überflutet.
Die Situation ist folgende:
Am 11. November 2019 reichte ich die Abrechnung für Oktober 2019 ein. Darauf erhielt ich zwei Tage später die Aufforderung, meine Abrechnung für November 2019 einzureichen, mit der Frist bis zum 02.12.2019.
Ich fragte die Sachbearbeiterin, wie ich eine Abrechnung von einem Monat einreichen soll, der noch nicht vorbei ist und wie ich die Frist zum 02.12.2019 einhalten soll, wenn mir die Abrechnung erst Mitte des Folgemonats ausgehändigt wird. Darauf erhielt ich keine Antwort, sie verlängerte jedoch die Fristen in ihren nachfolgenden Mitwirkungsaufforderungen.
Im Dezember 2019 dann dasselbe Spiel.
Seit Januar 2020 ist es so, dass sie die nachträgliche Leistung tatsächlich einbehält, obwohl ihr der Nachweis bereits vorliegt.
Am 10. Januar 2020 reichte ich die Abrechnung für Dezember 2019 ein. Es ergab sich eine Nachzahlung von 17,76 €. Darauf erhielt ich wieder eine Mitwirkungsaufforderung, in welcher die Abrechnung von Januar 2020 verlangt wurde, mit der Frist bis zum 12.02.2020.
Am 10.02.2020 habe ich die Abrechnung von Januar 2020 eingereicht und erst dann wurden mir die 17,76 € von Dezember 2019 ausgezahlt, obwohl der Nachweis bereits am 10. Januar 2020 vorlag.
Und diesen Monat geht die Sachbearbeiterin wieder genauso vor.
Folgende Sachverhalte kann ich also feststellen:
- Ich werde jeden Monat mit Mitwirkungsaufforderungen überflutet, in denen von mir - unter Androhung von Leistungsentzug - Informationen gefordert werden, die es de facto noch nicht gibt.
- Die Leistung wird auf Grundlage der unberechtigt geforderten Informationen einbehalten, obwohl der erforderliche Nachweis längst vorliegt.
Es ist mir klar, dass es sich mit 17,76 Euro um einen relativ niedrigen Betrag handelt, aber das kann nächsten Monat auch ganz anders aussehen. Wenn mir zum Beispiel Stunden gekürzt werden oder ich krank werde, kann es zu einer Einbuße von 50 bis 100 Euro kommen und die kann ich nicht einfach ausgleichen.
Ein Gespräch mit der Teamleitung brachte kein Ergebnis. Der Herr schrieb mir, dass sie diese Aufforderungen ja nur verschicken würden, weil sie die Informationen für die Leistungsberechnung bräuchten. Als ich darauf hinwies, dass seiner Kollegin eben jene Nachweise bereits vorliegen und dass von mir keine Informationen gefordert werden dürfen, die es erst zukünftig gibt, stellte er sich dumm und meinte, er könne nicht einsehen, ob die Nachweise tatsächlich vorliegen.
Was kann ich nun gegen die unberechtigten Mitwirkungsaufforderungen tun?
Wie gehe ich gegen den Einbehalt der Leistung vor?
Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?
Für eine Antwort bin ich dankbar.
Liebe Grüße
Edna K.