ALG II Aufstockung - Mitwirkungsaufforderungen - Leistungen einbehalten und Fragen

  • Hallo,

    ich beziehe ALG 2 und bin seit knapp drei Jahren als Aushilfe im Einzelhandel tätig. Es war bisher immer so, dass ich meine Abrechnung für den vorherigen Monat eingereicht habe und der Restbetrag wenige Tage später auf mein Konto überwiesen wurde, sofern es zu einer Nachzahlung für mich kam.

    Seit Oktober 2019 habe ich eine neue Sachbearbeiterin und werde seither mit Aufforderungen zur Mitwirkung überflutet.

    Die Situation ist folgende:

    Am 11. November 2019 reichte ich die Abrechnung für Oktober 2019 ein. Darauf erhielt ich zwei Tage später die Aufforderung, meine Abrechnung für November 2019 einzureichen, mit der Frist bis zum 02.12.2019.

    Ich fragte die Sachbearbeiterin, wie ich eine Abrechnung von einem Monat einreichen soll, der noch nicht vorbei ist und wie ich die Frist zum 02.12.2019 einhalten soll, wenn mir die Abrechnung erst Mitte des Folgemonats ausgehändigt wird. Darauf erhielt ich keine Antwort, sie verlängerte jedoch die Fristen in ihren nachfolgenden Mitwirkungsaufforderungen.

    Im Dezember 2019 dann dasselbe Spiel.

    Seit Januar 2020 ist es so, dass sie die nachträgliche Leistung tatsächlich einbehält, obwohl ihr der Nachweis bereits vorliegt.

    Am 10. Januar 2020 reichte ich die Abrechnung für Dezember 2019 ein. Es ergab sich eine Nachzahlung von 17,76 €. Darauf erhielt ich wieder eine Mitwirkungsaufforderung, in welcher die Abrechnung von Januar 2020 verlangt wurde, mit der Frist bis zum 12.02.2020.

    Am 10.02.2020 habe ich die Abrechnung von Januar 2020 eingereicht und erst dann wurden mir die 17,76 € von Dezember 2019 ausgezahlt, obwohl der Nachweis bereits am 10. Januar 2020 vorlag.

    Und diesen Monat geht die Sachbearbeiterin wieder genauso vor.

    Folgende Sachverhalte kann ich also feststellen:

    1. Ich werde jeden Monat mit Mitwirkungsaufforderungen überflutet, in denen von mir - unter Androhung von Leistungsentzug - Informationen gefordert werden, die es de facto noch nicht gibt.
    2. Die Leistung wird auf Grundlage der unberechtigt geforderten Informationen einbehalten, obwohl der erforderliche Nachweis längst vorliegt.

    Es ist mir klar, dass es sich mit 17,76 Euro um einen relativ niedrigen Betrag handelt, aber das kann nächsten Monat auch ganz anders aussehen. Wenn mir zum Beispiel Stunden gekürzt werden oder ich krank werde, kann es zu einer Einbuße von 50 bis 100 Euro kommen und die kann ich nicht einfach ausgleichen.

    Ein Gespräch mit der Teamleitung brachte kein Ergebnis. Der Herr schrieb mir, dass sie diese Aufforderungen ja nur verschicken würden, weil sie die Informationen für die Leistungsberechnung bräuchten. Als ich darauf hinwies, dass seiner Kollegin eben jene Nachweise bereits vorliegen und dass von mir keine Informationen gefordert werden dürfen, die es erst zukünftig gibt, stellte er sich dumm und meinte, er könne nicht einsehen, ob die Nachweise tatsächlich vorliegen.

    Was kann ich nun gegen die unberechtigten Mitwirkungsaufforderungen tun?

    Wie gehe ich gegen den Einbehalt der Leistung vor?

    Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?

    Für eine Antwort bin ich dankbar.

    Liebe Grüße

    Edna K.

  • Hallo,

    die Aufforderungen zur Mitwirkung sind nicht unberechtigt. Sie dienen dazu, bei fehlender Mitwirkung die Leistungen zu entziehen. Die Sachbearbeiterin macht dementsprechend nur ihren Job, wobei man vielleicht die kurzen Fristsetzungen bemängeln könnte.

    Nachzahlungen sollten seitens der Sachbearbeiterin sofort ausgezahlt werden. Zwar wird oftmals am Ende des Bewilligungszeitraums abgerechnet, aber dann darf dies nur in Absprache mit dem ALG II Empfänger passieren.

    Zudem ist der Titelname falsch, denn deine Leistungen werden gezahlt, nur müssen sie monatlich neu berechnet werden.

  • Guten Morgen bass386,

    vielen Dank für deine Antwort. Ich nehme an, dass hier im Forum geduzt wird?

    [...] die Aufforderungen zur Mitwirkung sind nicht unberechtigt. Sie dienen dazu, bei fehlender Mitwirkung die Leistungen zu entziehen. Die Sachbearbeiterin macht dementsprechend nur ihren Job, wobei man vielleicht die kurzen Fristsetzungen bemängeln könnte. [...]

    Es geht ja gerade darum, dass ihr die benötigten Nachweise bereits vorliegen und sie Informationen von mir einfordert, die es einfach noch nicht gibt. Oder wie soll ich im Januar die Abrechnung von Januar einreichen? So könnte sie ja auch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 einfordern.

    Vorher habe ich diese Mitwirkungsaufforderungen ja auch nicht bekommen, erst seitdem sie meine Sachbearbeiterin ist; seit November 2019. Zuvor hatte ich meine Abrechnungen jeden Monat unaufgefordert eingereicht und bekam die Nachzahlungen dann wenige Tage später auf mein Konto überwiesen.

    [...] Zudem ist der Titelname falsch, denn deine Leistungen werden gezahlt, nur müssen sie monatlich neu berechnet werden.

    Der Titelname stimmt. Ich hatte geschrieben, dass die Abrechnung von Dezember 2019 vorlag und sie somit die restliche Leistung für Dezember berechnen konnte.

    Man bekommt die Abrechnung und das Gehalt ja immer im Folgemonat, während das Jobcenter im Voraus zahlt. Und trotzdem behielt sie die Leistung von Dezember bis Februar ein; also bis sie den Nachweis für Januar hatte, den sie in ihrer Aufforderung verlangte.

    Und die nachträgliche Leistung für Januar habe ich auch noch nicht erhalten, obwohl der Nachweis dafür seit 10. Februar vorliegt. Ich bekomme sie erst überwiesen, wenn ich die Abrechnung von Februar einreiche (Mitwirkungsaufforderung), die ich so um den 10.03. rum bekomme.

    [...] Zwar wird oftmals am Ende des Bewilligungszeitraums abgerechnet, aber dann darf dies nur in Absprache mit dem ALG II Empfänger passieren. [...]

    Es wird ja nicht am Ende des Bewilligungszeitraumes abgerechnet, sondern auf Grundlage dieser Mitwirkungsaufforderung.

    [...] Nachzahlungen sollten seitens der Sachbearbeiterin sofort ausgezahlt werden. [...]

    Und was kann ich da nun tun?


    Liebe Grüße

    Edna K.

  • Du solltest die Sachbearbeiterin schriftlich und nachweislich dazu auffordern, die fehlenden Leistungen auszuzahlen.

    Ebenfalls kannst du darauf hinweisen, dass du die Gehaltsabrechnung immer erst am DATUM bekommst und sie die Mitwirkungsschreiben bzgl. der Frist bitte anpassen soll.

  • Beides habe ich in den vergangenen vier Monaten getan - mehrfach. Ich bekomme keine Antwort und dieses Verhalten wird weiterhin so ausgeübt.

    Ein Gespräch mit dem Teamleiter brachte ebenfalls kein Ergebnis. Er wich meinen Fragen aus und beendete die Korrespondenz irgendwann mit der Aussage, er könne nicht einsehen, ob seiner Kollegin die Nachweise tatsächlich bereits vorlägen.

    Ich kam bisher mit dem Jobcenter aus, kleinere Probleme konnte ich immer selbst klären. Da ich aber in dieser Angelegenheit nicht mehr weiter weiß und ich auch durch eine Suche im Internet keinen vergleichbaren Fall gefunden habe, wende ich mich an dieses Forum.

    Welche anderen Optionen bleiben mir noch? Wo könnte ich mir Hilfe holen? Wäre es sinnvoll, anwaltliche Hilfe zu suchen?

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