Hallo!
Nachdem ich jetzt vom 15.1. bis 15.3. befristet sozialversichert gearbeitet habe, ist währenddessen im Februar schon keine Leistung mehr ausgezahlt worden und mein Bewilligungszeitraum am 29.2.2020 abgelaufen. Nach meinem letzten Arbeitstag erwarte ich Ende März nicht nur Gehalt für 15 Tage, sondern auch noch die Netto - Auszahlung von ca 100 Überstunden. Daher wird mein Zufluß im März meinen üblichen ALG 2 Satz erheblich übersteigen. Ich brauche also daher für März kein ALG 2.
Wenn ich jetzt Anfang März meinen Weiterbewilligungsantrag einreiche, wird der März dann trotzdem automatisch als erster Monat herangezogen & mein Gehalt herangezogen / verrechnet ? Zuletzt haben sie im Nachhinein bei der Neuberechnung alle Einkünfte in einen Topf geworfen und gleichmäßig auf alle 6 Monate umverteilt, auch auf die ohne jegliche Zuflüsse.
Kann ich den WBA auch mit dem Vermerk " ab April 2020 ff." einireichen , um Leistugnen erst für die Zeit ab 1. Aprl 2020 zu beantragen? Geht es anders?
nachod