Praktika in anderen Bundesländern (Bezahlung Unterkunft)

  • Moin,

    leider wusste ich nicht genau, wohin meine Fragestellung gehört, leider auch vollkommen ratlos, unter welchen Begriffen ich evtl auch schon bei Google Hilfestellung bekommen könnte. Ich befinde mich zurzeit in einer Maßnahme, die unter "Teilhabe am Arbeitsleben" läuft; ich kann während der besagten Maßnahme Kurse belegen, kriege Aufgabenbereiche etc etc, aber Hauptanliegen der Maßnahme besteht in der Absolvierung mehrerer Praktika (Jobs und Firmen kennenlernen), was im besten Falle in eine begleitete Umschulungsmaßnahme resultiert.

    Ich interessiere mich allerdings für einen Beruf, der in meiner Stadt/Bundesland nicht praktiziert wird und habe mich daher initiativ bei Firmen in Niedersachsen um ein Praktikum beworben. Zusage erhalten, doch mit der Bedingung, dass ich mir für die Praktikumszeit eine Unterkunft organisiere. So, und jetzt soll das jemand bezahlen. Die Befürchtung besteht, dass Agentur und Jobcenter sich gegenseitig den schwarzen Peter zu schieben und es am Ende mit einer plumpe Absage abgesägt wird.

    Ich möchte mich diesbezüglich für eine mögliche Absage rüsten, indem ich mich rechtlich ausreichend informiere, damit ich einen gescheiten Widerspruch einlegen kann. Dazu möchte ich von euch wissen, welche Gesetzestexte ich mir dafür zu Gemüte führen sollte/könnte, da es anscheinend keine direkte Regelungen dafür gibt (erst recht nicht, wenn das Ganze erstmal über die Reha-Beraterin im JC für Schwerbehinderte laufen soll, die angeblich mehr Spielraum hat).

    Zu meiner Person:

    - Ü25

    - Schwerbehindertengrad: 50

    - besagte Maßnahme läuft von Ende Januar bis Ende Dezember

    - die Fahrzeit zur Firma beträgt mehr als 2,5h (Einweg)

    - besagtes Praktikum läuft von Anfang Mai bis Mitte Juni im Wendland (Niedersachsen), mögliche Unterkünfte schon ausgefragt und Kostenvoranschläge per Mail erhalten

    Um auf den letzten Punkt noch genauer einzugehen; die Kostenvoranschläge habe ich der zuständigen Fachkraft der Maßnahme ausgehändigt, die sich bis Mittwoch informieren sollte, ob und wer das bezahlen soll. Da ich auch schon mit BetreuerInnen jeglicher Art zu tun hatte, erwarte ich auch nicht großartig, dass die sich für mich ins Zeug legen, wenn es zur eine Absage kommt (daher auch der Post). Wenn's gut werden soll, macht man's selbst. ;)

    Ich hoffe, alles war soweit verständlich. doofy

    Viele Grüße

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