ALG II Erstantrag - Rückzahlung Strom-Gas und Fragen zur Anrechnung

  • Hallo. Ich stelle nächste Woche meinen Antrag auf Alg2.

    Leider bekomme ich zeitgleich eine Rückzahlung der Stadtwerke (Strom&Gas).

    Muss ich diesen Betrag angeben? Der steht leider auch auf dem gleichen Blatt wie mein neuer Abschlag, also lesen sie diesen sowieso...

    Vermindert sich durch diesen Betrag (über 300 EUR), mein Anspruch auf Alg2 für diesen Monat? = Weil gleich Vermögen?

    Also Grundbetrag-Rückzahlung?

    Das wäre sehr übel, da ich ein ziemliches Minus auf dem Konto habe und mir die Rückzahlung nichts wirklich was bringt, um damit zu arbeiten (einkaufen etc.).

    Einmal editiert, zuletzt von Rainer84 (8. März 2020 um 17:34)

  • Hallo,

    also nach meinem rechtlichen Kenntnisstand wird lediglich das Gasguthaben bei der Berechnung berücksichtigt. Gas gehört zu Kosten der Unterkunft und Heizung. Durch das Gasguthaben werden die Kosten der Unterkunft, im Folgemonat der Überweisung auf Ihr Konto, gemindert. Würde bedeuten, dass Sie einen Monat nachdem Sie das Guthaben erhalten haben weniger SGB II Leistungen bekommen.

    Stromkosten sind im Regelbedarf enthalten und damit selbst von ihnen zu tragen. Daraus entstehende Guthaben dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden.


    Viele Grüße Laura

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