ALG II - Umzug - Kündigüng des Mietvertrag - Umzug und Fragen

  • Guten Tag Zusammen pleasantry

    ich habe große Sorge und zwar wurde ich am 27.12.19 zum 31.01.2020 fristgerecht gekündigt, den neuen Mietvertrag habe ich aber erst Ende Januar unterschrieben für den 01.02.20 Mietvertrag liegt dem Jobcenter schon vor, die Kündigung habe ich extra noch nicht vorgelegt.

    Ich wollte erst abklären wie ich mich verhalten soll/kann, damit das Jobcenter meine Miete und meine Grundsicherung bezahlt.

    Normalerweise würde das ja nur gehen wenn ich vor der Kündigung umgezogen bin, was nun?

    Zusätzlich ist neue Wohnung 10 qm² größer als sie darf, aber liegt finanziell im Mietspiegel der genehmigt wird.

    Das hatte ich vorher nachgelesen, dass das kein Proble,m darstellt.

    Nur was mache ich jetzt wegen den Datierungen, wie gesagt Kündigung vorher bekommen, aber war halt mit dem Umzug schon alles organisiert etc.

    In aktuellem Schreiben sind erstmal nur folgende Unterlagen gefordert aber denke das ist nur für generelle Leistung und wenn ich nachhake wegen Miete wollen diese bestimmt die Kündigung noch sehen :/

    Bis jetzt geforderte Unterlagen:

    -Antragsbegründung

    -ausgefüllte und unterschriebene EK-Anlage bzw. EKS-Anlage (wegen Kleinunternehmung die aber noch nicht läuft)

    -Kontoauszüge ab 01.01.20 wo Jobcenter auch einsehen kann das ich abschließend nochmal etwas von meinem alten Arbeitgeber überwiesen bekommen habe und diese bestimmt dann Kündigung sehen wollen

    Bitte um Hilfe pardon

    Mit freundlichen Grüßen

    Tommy

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Ich wollte erst abklären wie ich mich verhalten soll/kann, damit das Jobcenter meine Miete und meine Grundsicherung bezahlt.

    Was gibt es da abzuklären? Alle Dokumente umgehend dem Jobcenter einreichen.

    Hätte längst geschehen müssen und sollte jedem Leistungsberechtigten auch bekannt

    sein sein. Falls nicht, kann dem Informations-Defizit sofort abgeholfen werden:

    Arbeitslosengeld II

    Bitte gründlich lesen!

    habe ich aber erst Ende Januar unterschrieben für den 01.02.20 Mietvertrag liegt dem Jobcenter schon vor, die Kündigung habe ich extra noch nicht vorgelegt.

    Kündigung sofort einreichen!

    Normalerweise würde das ja nur gehen wenn ich vor der Kündigung umgezogen bin, was nun?

    Zusätzlich ist neue Wohnung 10 qm² größer als sie darf, aber liegt finanziell im Mietspiegel der genehmigt wird. Das hatte ich vorher nachgelesen, dass das kein Proble,m darstellt.

    Liest sich so, als wenn vom Jobcenter keine Zusage für die Übernahme der neuen

    Miete vorliegt. Sollte bekannt sein, dass der Mietvertrag erst nach Selbiger

    unterschrieben werden darf. Bitte sofort mit dem Jobcenter Kontakt aufnehmen und

    mit dem Sachbearbeiter sprechen.

    Bis jetzt geforderte Unterlagen:

    Alle Unterlagen sind zeitnah einzureichen, einschließlich der Wohnungs-Kündigung.

    Gruß

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