Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Ehepartnerin(29) bezieht ALG 2 Leistungen, ich (Vollzeit-Student,32) erhalte zwar Wohngeld, jedoch weder Bafög noch ALG 2.
Nun möchte ich im Rahmen meines Rechts auf Freizügigkeit gem. Art. 11 GG in die Stadt "B" umziehen.
Derzeit wohnen wir in "H" und ich erhalte keine ALG II Leistungen vom hiesigen Jobcenter. Ich werde zwar als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft meiner Ehefrau aufgeführt, jedoch beziehe ich keine derartigen Leistungen aufgrund meines Studienverhältnisses.
Ich bin seit dem Sommersemester 2014 an der Universität der Stadt "B" eingeschrieben und habe das wichtige Anliegen den Abschlussvorgang meines Studiums zu beschleunigen, indem wir in die unmittelbare Nähe der Universität umziehen, damit ich meine dem Pendeln geschuldete, derzeit geringe Studienpräsenz steigern kann. Aufgrund unserer Arbeitsverhältnisse und unserer finanziellen Situation, war es uns in Vergangenheit weder möglich, mit eigenen Mitteln nach "B" umzuziehen, noch anderweitig aus unserer Hilfsbedürftigkeit zu entkommen.
Der vernünftigste Weg - und ich bin davon fest überzeugt - ist, dass ich mein Studium unverzüglich absolviere und in Folge dessen, diese Hilfsbedürftigkeit unverzüglich beende.
Was meine Ehefrau betrifft – sie würde auch gerne nach "B" umziehen, da es bei ihrer Arbeitsuche im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht sehr oft dazu kam, dass sie sich auf eine passende Stelle in "B" beworben hat, diese aber aufgrund der Distanz von unserem Wohnort zum Arbeitsplatz und ihrer hiermit zusammenhängenden, eingeschränkten Mobilität, abgelehnt wurde.
Ohnehin räumt sie sich, bezüglich der Arbeitsuche in "B" größere Chancen ein, da die Anzahl der dortigen Stellenangebote, die ihren Vorstellungen entsprechen, um ein Vielfaches höher sind, als die in "H".
Die "neue" Wohnung ist in unmittelbarer Nähe der Universität und bezüglich der KdU angemessen, nun wissen wir, dass die Sozialgesetzbücher, den Wohnungswechsel an eine gewisse Erfordernis, also dem Vorliegen eines wichtigen Grundes für den Umzugswunsch anknüpfen.
Zugegeben für meine Ehefrau ist der Umzug nicht erforderlich in diesem Sinne. Das Problem ist nur, dass ich ja überhaupt keine Leistungen erhalte, sondern meine anteiligen Kosten ja selbst bezahlen werde - sprich: die Hälfte der Kaution, die Hälfte der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten und die Hälfte der Miete.
Welche Möglichkeiten habe ich nun? Klar, ich könnte mich von meiner Frau trennen und keiner könnte mich mehr hindern meine von der Verfassung geschützte Freiheit in jeder Stadt der Bundesrepublik wohnen zu dürfen, wahrzunehmen;) das will ich aber nicht.
Schließlich bin ich ja Teil der Bedarfsgemeinschaft und kann nicht meinem Kopf nach umziehen, sondern will natürlich erreichen, dass meine Ehefrau den Umzug genehmigt bekommt.
Was sind Eure Erfahrungen mit derartigen Konstellationen?
Liebe Grüße
Holochaos