ALG II - Umzug - nicht leistungsberechtigte Student - Bedarfsgemeinschft und Fragen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Ehepartnerin(29) bezieht ALG 2 Leistungen, ich (Vollzeit-Student,32) erhalte zwar Wohngeld, jedoch weder Bafög noch ALG 2.

    Nun möchte ich im Rahmen meines Rechts auf Freizügigkeit gem. Art. 11 GG in die Stadt "B" umziehen.

    Derzeit wohnen wir in "H" und ich erhalte keine ALG II Leistungen vom hiesigen Jobcenter. Ich werde zwar als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft meiner Ehefrau aufgeführt, jedoch beziehe ich keine derartigen Leistungen aufgrund meines Studienverhältnisses.

    Ich bin seit dem Sommersemester 2014 an der Universität der Stadt "B" eingeschrieben und habe das wichtige Anliegen den Abschlussvorgang meines Studiums zu beschleunigen, indem wir in die unmittelbare Nähe der Universität umziehen, damit ich meine dem Pendeln geschuldete, derzeit geringe Studienpräsenz steigern kann. Aufgrund unserer Arbeitsverhältnisse und unserer finanziellen Situation, war es uns in Vergangenheit weder möglich, mit eigenen Mitteln nach "B" umzuziehen, noch anderweitig aus unserer Hilfsbedürftigkeit zu entkommen.

    Der vernünftigste Weg - und ich bin davon fest überzeugt - ist, dass ich mein Studium unverzüglich absolviere und in Folge dessen, diese Hilfsbedürftigkeit unverzüglich beende.

    Was meine Ehefrau betrifft – sie würde auch gerne nach "B" umziehen, da es bei ihrer Arbeitsuche im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht sehr oft dazu kam, dass sie sich auf eine passende Stelle in "B" beworben hat, diese aber aufgrund der Distanz von unserem Wohnort zum Arbeitsplatz und ihrer hiermit zusammenhängenden, eingeschränkten Mobilität, abgelehnt wurde.

    Ohnehin räumt sie sich, bezüglich der Arbeitsuche in "B" größere Chancen ein, da die Anzahl der dortigen Stellenangebote, die ihren Vorstellungen entsprechen, um ein Vielfaches höher sind, als die in "H".

    Die "neue" Wohnung ist in unmittelbarer Nähe der Universität und bezüglich der KdU angemessen, nun wissen wir, dass die Sozialgesetzbücher, den Wohnungswechsel an eine gewisse Erfordernis, also dem Vorliegen eines wichtigen Grundes für den Umzugswunsch anknüpfen.

    Zugegeben für meine Ehefrau ist der Umzug nicht erforderlich in diesem Sinne. Das Problem ist nur, dass ich ja überhaupt keine Leistungen erhalte, sondern meine anteiligen Kosten ja selbst bezahlen werde - sprich: die Hälfte der Kaution, die Hälfte der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten und die Hälfte der Miete.

    Welche Möglichkeiten habe ich nun? Klar, ich könnte mich von meiner Frau trennen und keiner könnte mich mehr hindern meine von der Verfassung geschützte Freiheit in jeder Stadt der Bundesrepublik wohnen zu dürfen, wahrzunehmen;) das will ich aber nicht.

    Schließlich bin ich ja Teil der Bedarfsgemeinschaft und kann nicht meinem Kopf nach umziehen, sondern will natürlich erreichen, dass meine Ehefrau den Umzug genehmigt bekommt.

    Was sind Eure Erfahrungen mit derartigen Konstellationen?

    Liebe Grüße

    Holochaos

  • Hallo!

    Nun möchte ich im Rahmen meines Rechts auf Freizügigkeit gem. Art. 11 GG in die Stadt

    Der Artikel GG spielt bei der SGB II Gesetzgebung keine Rolle. Wer keine Leistungen erhält

    kann umziehen, wie er mag. Da müssen wir hier auch nicht diskutieren.

    Was meine Ehefrau betrifft – sie würde auch gerne nach "B" umziehen

    Hat sie die Kostenzusage des Jobcenters vor dem Umzug einzuholen.

    nun wissen wir, dass die Sozialgesetzbücher, den Wohnungswechsel an eine gewisse Erfordernis, also dem Vorliegen eines wichtigen Grundes für den Umzugswunsch anknüpfen.

    Dann ist ja alles klar, denn es wird ja hier geschrieben und entspricht den Fakten. Womit wir

    das Thema beenden können.

    Gruß

  • Hallo

    Der Artikel GG spielt bei der SGB II Gesetzgebung keine Rolle. Wer keine Leistungen erhält

    kann umziehen, wie er mag. Da müssen wir hier auch nicht diskutieren.

    Okay, da ich keine Leistungen beziehe, kann ich ohne Weiteres umziehen.

    Das gibt mir schon mal etwas Gewissheit.

    Gott sei Dank! Meine Befürchtung, ich müsse mich beim JC rechtfertigen, ohne überhaupt Leistungen zu beziehen, hat sich nicht bewahrheitet.

    Hat sie die Kostenzusage des Jobcenters vor dem Umzug einzuholen.

    Kurze Zwischenfrage hierzu:

    Im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht, muss sie ja dem JC unverzüglich mitteilen, dass ihr Ehemann aus genannten Gründen ausgezogen ist und sich somit die Haushaltsgemeinschaft halbiert hat.

    Würde das JC nun feststellen, dass die Wohnung zu groß (65m²) und zu teuer (300€ KM) für sie alleine ist und dementsprechend einen Zwangsumzug anordnen?

    Wie läuft das danach ab?

    Dann ist ja alles klar, denn es wird ja hier geschrieben und entspricht den Fakten.

    Übernimmt das alte Jobcenter dann die Hälfte der Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten und das neue JC die Hälfte der Kaution und der monatlichen Mieten? (Hälfte, weil nur eine Person leistungsberechtigt ist)

    Oder bedarf es nicht mal einem Zwangsumzug, da sich durch die neue Situation ein annerkanter Umzugsgrund ergibt, nämlich das Zusammenziehen von Ehepartnern?


    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Womit wir das Thema beenden können.

    Gruß

    Bitte um weitere Hinweise und Hilfestellungen - Danke!

    Liebe Grüße

    Wir halten uns an die Gesetzgebung, zur Klarstellung.

  • Hallo!

    Bitte um weitere Hinweise und Hilfestellungen - Danke!

    Dann bitte einlesen in alle Informationen:

    Gesetzgebung SGB II

    Merkblatt Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    Arbeitslosengeld II

    Kann dir leider niemand ersparen und es scheint auch, als ob erhebliche Defizite

    bei den Informationen zu ALG II bestehen. Diese sollten zeitnah geschlossen

    werden, um Ärger mit dem Jobcenter zu vermeiden.

    Es fehlen auch Informationen zu deinen Einkünften.

    Gruß

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