ALG II Aufstockung - Fahrtkostenerstattung und Fragen

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zur Fahrtkostenerstattung als Aufstockerin.

    Ich bin Aufstockerin und meine Fahrkarte mit dem Betrag von 85 Euro wird

    mir vom Arbeitgeber bezahlt.

    Ich kaufe z.B. im Februar eine Monatskarte , bezahle 85 Euro und der Betrag wird mir im März auf

    meinem Gehaltszettel gutgeschrieben.

    Die Leistungsabteilung berechnet den Betrag als Einkommen und ich bekomme

    dann 85 Euro weniger Aufstockung.

    Sehe ich das falsch oder bezahle ich dann die Monatskarte doch von meinem Geld?

    Gibt es ein Urteil dazu, wer weiss eine Lösung?

    Für freundlichen Rückmeldungen bin ich dankbar.

    Anne:?:

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Die Leistungsabteilung berechnet den Betrag als Einkommen und ich bekomme

    dann 85 Euro weniger Aufstockung.

    Bei einem Einkommen bis 400 Euro Brutto sind Werbungskosten, Fahrtkosten sowie

    Versicherungs- und Altersvorsorgebeiträge im anrechnungsfreien Grundfreibetrag

    von 100 Euro enthalten. Bei der Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber

    handelt es sich um “bereite Mittel”, die für den Lebensunterhalt eingesetzt werden

    können. Deshalb werden sie als Einkommen angerechnet. Sie reduzieren als solche

    die Hilfebedürftigkeit im SGB II.

    Gruß

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