Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich gerade in einer Umschulung(ALGII) und erhalte Fahrtkosten.
Nun schließt meine Schule für 4 Wochen und Stellt uns Lernmaterialien online und wir müssen online unsere Anwesenheit melden. Wird das Jobcenter die Fahrtkosten für diesen Zeitraum zurückverlangen?
Ich würde in dieser Zeit dennoch zu einem Schulkameraden fahren (der in der nähe der Schule wohnt) und dort zu zweit den neuen Stoff bearbeiten.
Ich weiß dies ist ein sehr spezieller Fall aber eventuell hat jemand Erfahrung wie die Rechtslage für eine solche Situation ist.
Mit freundlichem Gruß
April30