Hallo,
Ich bin Beamter der auf eine Verbeamtung auf Lebenszeit klagt. Bis 31.05.20 beziehe ich noch ein "Übergangsgeld" . Bis dahin bin ich regulär so wie meine Kollegen auch zu 50% über die Beihilfe (also den Staat) und zu 50% über eine private Krankenversicherung versichert. Das Modell der freien Heilfürsorge gibt es für unsere Sparte nämlich nicht mehr.
Bin also noch bis zum 31.05.2020 regulär weiterhin so versichert. Jetzt hab ich die private Krankenversicherung mal kontaktiert, da nicht abzusehen ist ob und wann ich diese Klage auf Lebenszeitverbeamtung gewinne. Nach dem 31.05.2020 müsste ich, da ich auch unter der Schonvermögensgrenze liege und nichts weiter an materiellen Besitztümern habe, Hartz 4 beantragen. Ich darf kein ALG I beziehen da ich logischerweise als Beamter noch nie in die Sozialkassen einbezahlt habe und sofort ALG II beantragen muss. Ist ja auch alles richtig.
Ich wollte dann eigentlich ab dem 01.06 mit 8 Euro monatlich eine so genannte "Ruhendstellung" des Verrags mit meiner privaten Krankenversicherung machen . Ich bin Diabetiker und sollte ich die Klage gewinnen würde ich schon gern ohne neue Gesundheitsprüfung zurück zu meiner Krankenkasse. Da meinte die Dame am Telefon meiner Versicherung, dass es durchaus sein kann, dass das Jobcenter die Kosten für eine 100!!! %ige Deckung der privaten Krankenversicherung übernehmen könnte, da dies ggf. sogar günstiger wäre als die gesetzliche Variante. Zudem hätte ich vlt auch generell einen Anspruch darauf.
Da ich mich nicht auf die Auskunft des Jobcenters verlassen will, da ich von Freunden gehört habe, dass diese einen oft mit den Worten "da haben sie eh keinen Anspruch drauf" versuchen abzuwimmeln. Weiß jemand zufällig ob ich einen Anspruch auf so eine 100% Übernahme während meiner Arbeitslosenzeit habe?
PS: Sollte ich die Klage verlieren müsste ich eh als Angestellter im ÖD weiterarbeiten und habe dazu auch die Qualifikation. Dann müsste ich nach AUskunft meiner Versicherung so oder so spätestens in die gesetzliche Krankenversicherung.
Es geht also nur um die Frage Übernahme des Jobcenters meiner privaten Krankenversicherungskosten Ja / Nein. Falls ja warum ja /nein.
Danke schon mal für jede hilfreiche Antwort :)))