Meine Kinder sind nach FSJ mehr oder weniger gestrandet (keine Arbeit, bald kein Wohnsitz mehr)

  • Ich bin auf der Suche nach Informationen, denn telefonisch geht beim AA im Moment gar nichts mehr. Ich lebe seit 30 Jahren in Griechenland und meine 19-jährigen Töchter sind in GR aufgewachsen und zur Schule gegangen.

    Nachdem sie die Schule beendet hatten, haben sie beide ein Freiwilliges Soziales Jahr in Deutschland gemacht, das sie jetzt nach 18 Monaten beendet haben bzw, Ende des Monats beenden.

    Sie hatten vor, sich dann einen Job zu suchen, um bis zum Beginn ihrer Lehre im September etwas Geld zu verdienen. Eine von beiden hatte auch schon ein Zimmer in einem Studentenwohnheim ab April in Aussicht (noch sind beide in einem Wohnheim der sozialen Einrichtung bei der sie gearbeitet haben). Nun sind sie von der Epidemie kalt erwischt worden: Arbeit gibt es nicht mehr, aus dem Wohnheim müssen sie ausziehen und ich kann das neue Zimmer im Studentenwohnheim nicht bis September bezahlen, da wir hier in Griechenland finanziell am Abgrund stehen, da vermutlich arbeitslos in der kommenden Sommersaison.

    Meine Töchter haben jetzt online eine Arbeitslosenmeldung und Antrag auf Arbeitslosengeld auf den Weg gebracht. Ich weiß nicht, wieviel sie kriegen werden, da sie ja nur etwas über 400 Euro verdient haben.

    Meine Frage: steht Ihnen so etwas wie Wohngeld zu als Aufstockung des Arbeitslosengeldes? Kann man so etwas online beantragen? Muss da erst das Arbeitslosengeld bewilligt sein, damit man weitergehende Hilfen beantragen kann?

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand Rat geben könnte, da ich mir große Sorgen mache.

    Ich wünschte, ich könnte die Mädchen nach Hause holen, aber unsere Insel ist abgeschottet und man muss per Steuerbescheid nachweisen können, dass man seinen ständigen Wohnsitz hier hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Heike (22. März 2020 um 13:29)

  • Hallo,

    Wohngeld kommt hier eher nicht in Betracht, wenn dann ALG II (Hartz IV).

    Den Antrag auf ALG II kann man parallel zum Arbeitslosengeld I Antrag stellen.

    Deine Töchter sollten noch im März Antrag auf ALG II stellen, da dann auch eventuelle Leistungen für März noch gezahlt werden würden. Wird der Antrag erst im April gestellt, wird auch erst ab April gezahlt.

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