Hallo,
wir haben seit einiger Zeit Hartz IV hinter uns.
Jetzt hat es im Monat der Arbeitsaufnahme eine Überzahlung gegeben, die das JC natürlich zurückfordert.
An der Höhe und Richtigkeit besteht an und für sich kein Zweifel.
Dei eine Hälfte der Forderung geht an mich, die andere an meine Frau,
Für eine ratenweise Zurückzahlung soll nun jeder ein Formular mit Angabe des Einkommens ausfüllen.
Meine Frau hat kein Einkommen, nur ich.
Frage: bin ich verpflichtet, Ihrer Anteil an der Rückforderung überhaupt zu bezahlen?
Sie kann es ja nicht.
So, der Satz nochmal mit richtiger Gramatik und Rechtschreibung:
"Frage: bin ich verpflichtet, ihren Anteil an der Rückforderung überhaupt zu bezahlen?"