ALG I und ALG II in Bedarfsgemeinschaft und Fragen Einkommen Anrechnung

  • Ich habe eine Frage, bei der ich auf Hilfe hoffe:


    Seit März 2020 beziehe ich ALG I. Mein Mann bezieht schon seit längerem ALG II. Wir sind zwar eine Bedarfsgemeinschaft, aber bisher hatte ich keinen Anspruch auf ALG II, da ich Vollzeit studiert habe. Nun ist mein Studium abgeschlossen und ich habe den ALG I Bezug von vor meinem Studium wieder aktivieren können.

    Heute bekommen wir den Bescheid vom Jobcenter: Sie verteilen bei der Leistungsberechnung meinen ALG I Bezug 50%/50% auf meinen Mann und mich und ziehen diesen Betrag dann von dem jeweiligen Gesamtbedarf komplett ab. Das heißt trotz meinem ALG I Bezug, haben wir am Ende genauso viel, als würden wir beide ALG II beziehen. Ist das richtig so? Werden ALG I Bezüge komplett auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgelegt? Und gibt es bei der Berücksichtigung für die Aufstockung keine Freibeträge?

    Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
    Renate

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